Schwerin – Aus dem neuen Lagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte“ geht hervor, dass Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern immer häufiger Gewalt ausgesetzt sind. Sie schützen die Bürgerinnen und Bürger vor Straftätern und werden dabei zunehmend selbst verbal oder körperlich angegriffen.
Die Erfahrung von Gewalt und die permanente Gefahr, Opfer zu werden, bedeuten für Einsatzkräfte eine oft unerträgliche Belastung. „Diese Erfahrungen gehören immer mehr zum Berufsalltag. Leider sind in unserer Gesellschaft fehlender Respekt und Achtung sowie ein Absinken der Gewalthemmschwelle festzustellen. Einschränkungen des eigenen Handelns und Tuns durch notwendige polizeiliche Maßnahmen werden oft als staatliche Gängelei wahrgenommen, was sich auch darin äußert, dass Polizeibeamte, aber auch Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Rettungsdienste bei ihren Einsätzen angefeindet oder sogar angegriffen werden.
„Das bereitet mir Sorge und deshalb ist es mir auch ein besonderes Anliegen, unsere Beamtinnen und Beamten bestmöglich auszurüsten und zu schützen“, sagte Innenminister Lorenz Caffier heute in Schwerin bei der Übergabe neuer Überziehwesten (Außentragehülle) an die Landespolizei, die eine verbesserte Unterbringung der Ausrüstungsgegenstände und zusätzlichen Schutz (ballistischer und Stichschutz) ermöglichen. „Die Polizei muss bei ihren täglichen Einsätzen den Spagat zwischen Eigensicherung und Bürgernähe schaffen, das ist nicht immer einfach“, so der Minister.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2019 insgesamt 820 Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte registriert, im Jahr 2018 waren es 653. Auch die Anzahl der Polizistinnen und Polizisten, die als Opfer registriert wurden (insgesamt 1.750 Personen), stieg 2019 deutlich an (+415 Personen im Vergleich zum Jahr 2018), aber auch die Zahl der ermittelten Tatverdächtigen (2019: 618 Personen; 2018: 491 Personen).
Die Angaben gehen aus dem Lagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte“ hervor, das vom Bundeskriminalamt jährlich erstellt wird, um aktuelle Entwicklungen aufzuzeigen. Durch die Umsetzung des „52. Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ vom 23.05.2017 veränderte sich die Datenbasis und damit auch die Struktur für das Lagebild. Bisherige Straftatbestände wurden geändert und neue Straftatbestände geschaffen. Das Lagebild 2019 ist das zweite Lagebild, das auf der geänderten gesetzlichen Grundlage erstellt wurde.
„Als deeskalierendes und gewaltpräventives Einsatzmittel sowie als Mittel zur Beweissicherung und Aufklärung von Straftaten haben wir den Einsatz von Body-Cams in unserem neuen Sicherheits- und Ordnungsgesetz verankert. Auch das wird für mehr Schutz der Einsatzkräfte sorgen“, ist der Minister überzeugt.
Zunächst werden Schwerpunktdienststellen schrittweise zum Jahresende mit Body-Cams ausgestattet. Abhängig von der mittelfristigen Entwicklung der Fallzahlen „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte“ und einer begleitenden Evaluation wird über eine Ausstattung weiterer Dienststellen entschieden.