Schwerin – Die Auszahlung der Förderung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, der Förderung der Sommerweidehaltung sowie der Förderung des ökologischen Landbaus für das abgelaufene Verpflichtungsjahr 2019 konnte auch in diesem Jahr wieder fristgerecht bis 30. Juni 2020 abgeschlossen werden. „Das bringt frische Liquidität in die Betriebe, was enorm wichtig ist. Denn die Branche hat auch in diesem Jahr erneut mit schwierigen Witterungsbedingungen zu kämpfen“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.
„Die Nachfrage nach Agrarumweltmaßnahmen ist weiter ungebrochen. Leider konnten wegen ausgeschöpfter finanzieller Mittel in der aktuellen Förderperiode für das Verpflichtungsjahr 2019 nur noch Neuanträge für die Tierwohlmaßnahme „Sommerweidehaltung“ sowie für die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren zugelassen werden“, erklärte der Minister.
Insgesamt wurden 3.502 Anträge mit einem finanziellen Gesamtvolumen von knapp 60 Millionen Euro an die Landwirte in MV ausgezahlt. Das ist nochmals ein Anstieg gegenüber dem Verpflichtungsjahr 2018, in dem 3.438 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 54,8 Millionen Euro ausgezahlt wurden.
Mit rund 31,8 Millionen Euro entfiel auch 2019 der größte Anteil der Förderung auf die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren. Die Förderung betraf im Weiteren Maßnahmen des Anbaus vielfältiger Kulturen, der Anlage von Strukturelementen (Blühflächen- und -streifen, Erosionsschutzstreifen, Schonstreifen), der extensiven Dauergrünlandnutzung, der naturschutzgerechten Grünlandförderung, des emissionsarmen Ausbringens von flüssigen Wirtschaftsdüngern, der Umwandlung von Acker in Dauergrünland, des umweltschonenden und biodiversitätsfördernden Obst- und Gemüseanbaus sowie als Tierwohlmaßnahme der Sommerweidehaltung.