Schwerin – In Schwerin haben am Dienstag Beratungen der Landesregierung im Rahmen des MV-Gipfels mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes stattgefunden. Im Ergebnis sind weitere Lockerungen besprochen worden. „Wir haben uns auf den ersten und auch maßvollen Schritt in Richtung Tagestourismus verständigt. Wir wollen Busreisen für Tagesgäste wieder ermöglichen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag im Anschluss an die Sitzung. Die Regelungen gelten spätestens ab 10. Juli.
Abstandsregel fällt in Reisebussen
Generell entfällt in Reisebussen die 1,5 Meter Abstandsregel. „Umso wichtiger ist es, während der Reise die Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen. Die Reisebusunternehmen sind verpflichtet, entsprechende Kontaktlisten ihrer Fahrgäste vorzuhalten. Im Ernstfall können so Infektionsketten besser und vor allem schneller nachvollzogen werden“, erläuterte Glawe weiter.
Sperrstunde in Gastronomieeinrichtungen bis 2 Uhr morgens
Darüber hinaus wird die Sperrstunde in Gastronomiebetrieben weiter verlängert. „Im Geschäftsbetrieb bei Gaststätten ist eine Öffnung grundsätzlich bis zwei Uhr möglich. Für Familienfeiern in Gaststätten gilt keine Sperrstunde. Das ist ein wichtiges Signal an die Branche und für Einheimische und Gäste, den Aufenthalt in Restaurants und Kneipen bei uns im Land ohne zeitlichen Druck genießen zu können“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Auch in Einrichtungen wie Bürgerbegegnungsstätten und Gemeindezentren dürfen wieder Familienfeiern auch mit Essen und Trinken stattfinden.
Buffet ist wieder möglich
Buffets sollen wieder bei Feiern sowie in der Hotellerie und Gastronomie möglich sein. „Das schafft Erleichterung im Alltag für Mitarbeiter und Gäste gleichermaßen. Wichtig ist es: Im gesamten Buffetbereich gilt grundsätzlich die Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter – nur bei Familienfeiern kann für Gäste hierauf verzichtet werden“, erläuterte Glawe.
Spezialmärkte dürfen öffnen
Das Betreiben von Spezialmärkten, Floh- und Trödelmärkten sowie ähnlichen Märkten ist erlaubt. „Die Betreiber müssen ein einrichtungsbezogenes Hygienekonzept erstellen. Die Angebote sollen nach Möglichkeit im Freien stattfinden und das Gelände ist durch eine Absperrung abzugrenzen“, sagte Glawe. Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Besucherinnen und Besucher in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden. Eine Begrenzung der Besucherzahlen erfolgt durch Einlasskontrollen.
Auch im Urlaub an Regeln halten
Minister Glawe machte abschließend deutlich: „Wir sind weiter das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. Dennoch gilt: Hygiene, Abstand und Masken gehören weiter zu unserem Alltag. Auch wenn weitere Lockerungen ermöglicht werden, geht es darum, verantwortungsvoll miteinander umzugehen. Gerade im Urlaub geht es darum, auf sich zu achten und somit auch andere zu schützen. Ziel ist es, bei allen gemeinsamen Bemühungen einen Anstieg der Infektionszahlen zu verhindern, um das Corona-Virus bestmöglich einzudämmen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Neben Mecklenburg-Vorpommern sind Sommerferien in Brandenburg, Berlin und Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.