Schwerin – Finanzminister Reinhard Meyer räumt Unternehmen, Händlern und Gastwirten bei der technischen Umstellung ihrer Kassensysteme mehr Zeit ein. Ein entsprechender Erlass ist seit heute in Kraft.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings sehen sich viele Unternehmen nach eigenen Angaben nicht in der Lage, die Umstellung der Kassensysteme in der aktuell geltenden Frist umzusetzen.
Neben den Folgen der Corona-Krise war auch die Umstellung auf die geänderten Mehrwertsteuersätze mit großem Aufwand verbunden. Hinzu kommt, dass eine technische Lösung für cloudbasierte Kassensysteme noch immer nicht freigegeben ist.
Finanzminister Reinhard Meyer hat daher entschieden, eine ähnliche Härtefallregelung zu schaffen, wie etwa Schleswig-Holstein und Hamburg. „Ich hätte mir ein bundeseinheitliches Vorgehen gewünscht, das war leider nicht möglich. Jetzt darf es aber nicht zu Nachteilen für die Unternehmerinnen und Unternehmer in Mecklenburg-Vorpommern kommen. Wir wollen gleiche Wettbewerbsbedingungen“, so Meyer.
Die Erleichterung wird über einen Erlass geregelt, der vorsieht, dass die bestehenden Kassensysteme bis zum 31. März 2021 weiterhin nicht beanstandet werden, wenn das Unternehmen,
- bis spätestens 30. September 2020 einen Kassenfachhändler, einen Kassenhersteller oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem fristgerechten Einbau einer TSE nachweislich beauftragt hat oder
- bei geplantem Einsatz einer cloudbasierten TSE, der fristgerechte Einsatz nachweislich bis zum 30. September 2020 beauftragt wurde.
Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich.
Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Steuerverwaltungen in den Ländern hat in den vergangenen Monaten gezeigt, wie pragmatisch und unbürokratisch sie in Krisenzeiten handeln können. Die Krise ist noch nicht überstanden, daher tun wir gut daran, bürokratische Hürden mit Augenmaß abzusenken.“