Schwerin – Voraussichtlich am 18.September wird der Bundesrat den Weg dafür freimachen, dass Untersaaten und Zwischenfruchtflächen, welche in 2020 als Ökologische Vorrangflächen durch die Landwirte im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für die Futternutzung (sowohl Mahd wie Beweidung mit allen Tierarten) ab den 01.10.2020 genutzt werden können.
Agrarminister Dr. Till Backhaus hatte den Bund bereits im Juni darum gebeten, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Mittlerweile wurden die entsprechenden Verordnungen angepasst.
„Ich bin zuversichtlich, dass die Nutzung dieser Flächen ab dem 01.10.2020 für die Futternutzung für ganz Mecklenburg-Vorpommern freigegeben werden kann. Damit hätten dann 1247 Landwirte die Möglichkeit, 80.200 ha dieser ökologischen Vorrangflächen für die Futterwerbung zu nutzen“, so Minister Backhaus.
Eine Anzeige mit Angabe der Parzellen, auf denen die Untersaaten bzw. Zwischenfrüchte genutzt werden, werde aber erforderlich sein.
Landwirtschaftliche Unternehmen in MV haben das dritte Jahr in Folge auf Grund der Trockenheit erhebliche Einbußen in der Futtererzeugung zu verzeichnen. So ist der Futterschnitt wieder weit unter den in normalen Witterungsjahren erzielten Erträgen zurückgeblieben. Durch die fehlenden bzw. nicht ausreichenden Niederschläge in 2018 und 2019, aber auch in diesem Jahr ist insbesondere die gesamte Futterernte von hohen Mindererträgen gekennzeichnet.