Götterbaum und Sonnenbarsch
Schwerin – Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates schafft einen für alle Mitgliedsstaaten verbindlichen Rechtsrahmen zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten. Durch Handels- und Haltungsverbote, die Identifizierung und Unterbrechung der Einbringungspfade, das verpflichtende Gebot der sofortigen Beseitigung in der Bundesrepublik neu auftretender Arten und durch ein Management bereits weit verbreiteter Arten soll die biologischen Vielfalt vor invasiven Arten geschützt werden.
In einer dritten Listung wurden europaweit weitere invasive, gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten identifiziert, von denen einige in Deutschland bereits so weit verbreitet sind, dass eine sofortige Entnahme der Gesamtpopulation nicht mehr möglich erscheint.
Für diese Arten wurden in einem bundesweit abgestimmten Prozess Management- und Maßnahmenblätter erarbeitet. Von diesen Arten kommen in Mecklenburg-Vorpommern der Götterbaum und der Sonnenbarsch vor.
Es ist beabsichtigt, auf Grund von Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 diese Management- und Maßnahmenblätter in einer Öffentlichkeitsbeteiligung abzustimmen.
Um eine ortsnahe Einsichtnahme für alle Bürger/innen zu gewährleisten, werden die Unterlagen zu den Management- und Maßnahmenblättern im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) sowie auch in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt in Schwerin, Neubrandenburg, Rostock und Stralsund zu den Geschäftszeiten zugänglich gemacht.
Die Unterlagen können vom 1. September bis zum 1.Oktober zu den Geschäftszeiten in den benannten Behörden eingesehen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Internetportal https://www.anhoerungsportal.de/einzusehen. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 2. November 2020 online in dieses Portal eingegeben oder an das LUNG in Güstrow unter dem Stichwort „Anhörung Managementpläne invasiver Arten“ gesandt werden.