Schwerin – Vor dem angekündigten Warnstreik im Bus- und Straßenbahnverkehr in Mecklenburg-Vorpommern weist das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Eltern und Lehrkräfte auf die geltenden Regelungen hin. Schülerinnen und Schüler, die wegen zu großer Entfernungen auf Busse oder Straßenbahnen angewiesen sind, um zur Schule zu gelangen, sind entschuldigt, wenn keine Busse oder Straßenbahnen fahren.
Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, die auch sonst für den täglichen Schulweg die Schülerbeförderung nutzen. Der Unterricht in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern findet statt. Ratsam ist es, die Schule zu benachrichtigen, wenn Schülerinnen und Schüler bei Warnstreiks im Bus- und Straßenbahnverkehr Schwierigkeiten haben, rechtzeitig oder überhaupt zur Schule zu gelangen.