256 Mio. Euro zusätzlich für Bildung
Schwerin – Mit den Eckpunkten für einen Nachtragshaushalt setzt die Landesregierung einen Schwerpunkt auf die Bildung. Für den Bildungsbereich sind insgesamt 256 Mio. Euro zusätzlich vorgesehen. Hinzu kommen weitere Mittel für die Universitätsmedizin in Greifswald und Rostock.
„Dieser Nachtragshaushalt ist eine richtig gute Nachricht für unsere Schulen und Hochschulen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Wir setzen damit ein wichtiges Zeichen, dass die Bildungspolitik bei uns absolute Priorität hat. Die Corona-Krise hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, dass unsere Schulen gut für das digitale Lernen gerüstet sind. Hier werden wir nun weiter intensiv investieren und die Entwicklung vorantreiben können. Außerdem werden wir mit einem neuen Schulsanierungs- und -bauprogramm zusätzliche 100 Millionen Euro für die Schulen bereitstellen und die Schulträger damit unterstützen.
Mit den nun zusätzlichen 256 Mio. Euro gewinnen wir weiteren wichtigen Spielraum, um die Digitalisierung im Land kraftvoll voranzutreiben“, so Martin.
Mit den 256 Millionen Euro sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- 90 Millionen Euro für Digitalisierung an Schulen (v. a. technische Ausstattung, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie Beschaffung von digitalen Unterrichtsmaterialien)
- 40 Millionen Euro für Digitalisierung an den Hochschulen
- 100 Millionen Euro für Schulsanierungs- und -bauprogramm
- 3 Millionen Euro zusätzlich für Ganztagsausbau
- 23 Millionen Euro für sonstige Maßnahmen an den Hochschulen, wie z. B. die Einrichtung eines Studiengangs für Intensivpflege an der Universität Rostock
Bildungsministerin Martin führte weiter aus: „Wie wichtig eine hervorragende medizinische Versorgung ist, hat die Pandemie gezeigt. Ich freue mich deshalb sehr, dass es gelungen ist, auch für die Universitätsmedizinen in Greifswald und Rostock zusätzliche Maßnahmen in Höhe von rund 100 Millionen Euro vorzusehen.“ Gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung sind zusätzlich 30 Millionen Euro im Baubereich vorgesehen. Mit der Schaffung eines Sondervermögens wird nicht nur mehr Geld als bisher bereitgestellt, sondern dieses ist deutlich flexibler einsetzbar.
Außerhalb des Sondervermögens stellt das Land weitere 60 Millionen Euro zusätzlich für die Erneuerung der Geräteinfrastruktur sowie die Digitalisierung zur Verfügung. Diese werden ergänzt durch 8,6 Millionen Euro aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (Bundesmittel), die ebenfalls für Digitalisierungsmaßnahmen vorgesehen sind. Schließlich werden die Investitionskosten infolge der Änderungen beider Approbationsordnungen mit weiteren 9,26 Millionen Euro untersetzt.