Schwerin – Anlässlich der Landtagsdebatte um die Agrarstruktur des Landes kritisiert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erneut, dass überregional aktive Investoren zunehmend landwirtschaftliche Flächen aufkaufen bzw. Anteile an landwirtschaftlichen Unternehmen erwerben.
„Dadurch entstehen Eigentumskonzentrationen, die in einigen Regionen unseres Landes ein bedenkliches Ausmaß angenommen haben“, sagte Backhaus.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern habe das im Blick. So bevorzuge es bei der Verpachtung der landeseigenen Flächen diejenigen, die aufgrund ihres Arbeitskräftesatzes einen besonderen Beitrag für die Beschäftigung im ländlichen Raum leisten. Auch entziehe das Land denjenigen, die als außerlandwirtschaftliche Kapitalanleger ganze Betriebe erwerben, die von diesen Betrieben beim Land gepachteten Flächen. Diese würden dann an solche Betriebe vergeben, die dringender darauf angewiesen sind.
Backhaus erinnerte daran, dass die derzeitigen Strukturen im Prozess des Übergangs der DDR-Landwirtschaft in die neue Rechtsordnung nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz aus dem Jahre 1990 entstanden.
Bereits 2016 hätte die Landesregierung eine Novellierung des Grundstücks- und Landpachtverkehrsrechts in Betracht gezogen. Doch ein entsprechendes Gesetzesvorhaben habe wenig Zustimmung erfahren. Einige Bundesländer bemühten sich aktuell um neue Regelungsmechanismen. Auf Initiative von Mecklenburg-Vorpommern habe es im Juli dazu einen Workshop gegeben. Mit Ergebnissen sei Anfang 2021 zu rechnen. Diese könnten für eine erneute Gesetzesinitiative in MV als Grundlage dienen.
Dann könne der Landtag in der neuen Legislaturperiode auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes der Landesregierung bestimmen,
- wo die genauen Grenzen für Bodenkonzentrationen und die Höhe von agrarstrukturverträglichen Bodenpreisen liegen,
- unter welchen Bedingungen der Erwerb von Unternehmensanteilen einer Genehmigungspflicht unterworfen werde und
- welche Rechtsfolgen das Vorliegen von Versagungsgründen für den Erwerb von Boden oder Unternehmensanteilen habe.
„Das verstehe ich unter einer agrarstrukturverträglichen Regulierung des Bodenmarktes: Eine Regulierung, welche die bestehende Agrarstruktur und Eigentumsordnung respektiert“, so Backhaus abschließend.