Schwerin – Das Kabinett hat heute dem Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Bundesländern zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zugestimmt. Digitalisierungsminister Christian Pegel, der es für Mecklenburg-Vorpommern unterschreiben wird, erklärt die Bedeutung:
„Im Rahmen seines Konjunkturpakets stellt der Bund drei Milliarden Euro zur Verfügung, mit der die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes beschleunigt und die föderale IT-Landschaft weiterentwickelt werden soll. Knapp die Hälfte dieser Mittel steht unmittelbar für die Umsetzung der Digitalisierung der einzelnen Verwaltungsdienstleistungen in Kommunen und Ländern zur Verfügung und wird auf die 14 Themenfelder des Onlinezugangsgesetzes verteilt. Hier kommt Mecklenburg-Vorpommern als federführendes Bundesland im Bereich Bauen und Wohnen ins Spiel“, sagt Pegel und führt weiter aus:
„Für das Themenfeld Bauen und Wohnen sind 154,9 Millionen Euro vorgesehen – als Ausgleich für den Aufwand, mit dem das Themenfeld in Mecklenburg-Vorpommern digitalisiert und danach in den anderen Bundesländern – ebenfalls für die digitale Umsetzung der Bauantragsverfahren – genutzt wird. Aufgrund der federführenden Rolle unseres Bundeslands in diesem Themenfeld wird der überwiegende Teil dieser Mittel durch Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.“
Praktisch sieht das dann so aus: „Das Land kann im Rahmen des Themenfelds Projekte beim Bund beantragen, sofern deren Ergebnisse nach dem Einer-für-Viele-Prinzip so entwickelt werden, dass andere Bundesländer diese hinterher ebenfalls einsetzen können“, so Pegel, zugleich Bauminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Zum Themenfeld Bauen und Wohnen gehören unter anderem digitale Baugenehmigungen, die mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg als Hauptpartner entwickelt werden. Die Implementierung von Anträgen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren läuft. Weitere Verfahren und Leistungen werden folgen. Mecklenburg-Vorpommern ist bereits im Gespräch mit mehreren Bundesländern wegen einer Nachnutzung.
Außerhalb des Themenfelds Bauen und Wohnen kann Mecklenburg-Vorpommern über die anderen 13 Themenfelder mittelbar von den Konjunkturmitteln des Bundes profitieren, wenn die nach dem Einer-für-Viele-Prinzip angebotenen digitalen Lösungen größtmöglich in Mecklenburg-Vorpommern nachgenutzt werden. Grundlage des Einer-für-Viele-Prinzips ist die Idee, dass sich der Bund und die 16 Bundesländer die 14 großen Themenkomplexe untereinander aufgeteilt haben und einzelne federführend für alle die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen übernehmen. „Damit wird verhindert, dass das Rad von jedem Bundesland einzeln neu erfunden wird. Das spart am Ende bei allen Geld und Zeit. Anders würden wir alle in Deutschland nicht bis Ende 2022 fertig werden können, denn die große Anzahl der Verwaltungsdienstleistungen wäre andernfalls in der Zeit nicht zu schaffen“, begründet Pegel diese in seinen Augen sinnvolle Aufteilung.