Schwerin – Wie im Vorjahr erfolgen auch 2020 die Auszahlungen der EU-Agrarbeihilfen, die sogenannten Direktzahlungen, an fast 4700 Landwirte in Höhe von insgesamt 345,4 Mio. Euro noch bis Weihnachten.
„Dies ist mir aufgrund der angespannten Wirtschaftssituation in vielen Betrieben infolge der schwierigen Witterungsbedingungen in den letzten Jahren, sowie der aktuellen Pandemie-Situation sehr wichtig“, sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
Da bei der Bundeskasse für die Direktzahlungen 2020 für M-V als Ausführungstermin der 21. Dezember vorgesehen ist, sollte das Geld spätestens bis 23.12. bei der jeweiligen Hausbank auf dem Konto der Landwirte eingegangen sein.
Die flächenbezogenen Direktzahlungen der sogenannten 1. Säule bestehen aus der Basis-, der Greening- und der Umverteilungsprämie. Darüber hinaus erhalten Junglandwirte und Kleinerzeuger weitere Prämien.
Der Minister erinnert auch daran, dass für die Antragstellung der ELER-Maßnahmen in der 2. Säule mit Verpflichtungsbeginn 01.01.2021 die Frist zum Einreichen des „ELER-Antrags 2021“ am 31.12.2020 ausläuft. Es können in fast allen Förderprogrammen neue Förderanträge mit einer maximal zweijährigen Laufzeit gestellt werden. Ausnahme bilden mit einer Verpflichtungsdauer von drei Jahren sogenannte „Einführer“ im Ökolandbau.