Rostock – Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V in Rostock hat in den vergangenen Wochen unter anderem Produkte untersucht, die in der Weihnachtszeit bei Verbrauchern sehr beliebt sind. Ergebnis: Es darf genascht werden – in Maßen versteht sich.
Alle 15 Proben Vollmilchschokolade mit weihnachtlichem Bezug gaben in der Amtsuntersuchung eine „gute Figur“ ab.
Verschiedene Hohlkörper und Formen, wie Weihnachtsmänner und Zapfen, wurden in den letzten Wochen in den Fachlaboren des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) M-V in Rostock analysiert. Sie alle stammten aus Supermärkten des Lebensmitteleinzelhandels in M-V.
„Im Ergebnis haben unsere Stichproben ergeben, dass alle schokoladigen Naschereien beanstandungsfrei waren“, sagt Cornelia Trapp, Abteilungsleiterin der Lebens- und Futtermitteluntersuchung im LALLF. Kakao-, Milch- und Milchfettgehalt entsprachen den Anforderungen der Kakaoverordnung. „Auch wenn die Nährwertkennzahlen Fett und Zucker so manchen Verbraucher zusammenzucken lassen, sie stimmten bei unseren Proben. Es war das eingewickelt, was auf der Verpackung stand“.
Die Expertin rät: „Sollten die schokoladigen Verführungen etwas länger auf ihren Verzehr warten und gelagert werden, dann am besten gleichmäßig kühl. So erhält man die Qualität“.
Pilzgifte in Nüssen und Trockenfrüchten?
Ob in der Weihnachtsbäckerei oder zum solo genießen – Nüsse und Trockenfrüchte sind eine Quelle für gesunde Energie und ernährungsphysiologisch wertvoll. Nüsse beinhalten gesunde Fette und Trockenfrüchte unter anderem Ballaststoffe. Getrübt wäre diese Qualität, wenn ein Schimmelpilzbefall mit krebserregenden Aflatoxinbildnern vorliegen würde.
Aber: „Weder in den 33 in diesem Jahr untersuchten Proben Nüsse, noch in den 39 Proben Trockenfrüchten sind Aflatoxine nachgewiesen worden“, sagt Frerk Feldhusen, Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in Rostock. „Und auch sensorisch gab es keine Auffälligkeiten“, untermauert Feldhusen. Das heißt: Aussehen, Geruch und Geschmack der Nuss- und Fruchtvielfalt – alles lag im Normbereich.
Die Proben sind in üblichen Einkaufseinrichtungen des Landes entnommen worden und stammten ursprünglich aus verschiedenen Ländern. In der Analyse auf vier verschiedene Aflatoxine waren Proben von Erdnüssen (10), Haselnüssen (9), Walnüssen (9) und Paranüssen (5) sowie Backpflaumen (10), Aprikosen (10), Feigen (9), Datteln (8) und Cranberries (2).
Nüsse können bereits am Baum, aber auch beim Transport oder bei der Lagerung durch hohe Luftfeuchte und Wärme von Pilzen befallen werden. Diese können Gifte, die Mykotoxine entwickeln. Die Pilzgifte sind nicht mit bloßem Auge sichtbar und in der Regel auch nicht am Geruch oder Geschmack erkennbar. Ähnliches gilt für Trockenfrüchte. Hier bietet der Fruchtzucker Schimmelpilzen eine gute Wachstumsbasis.
Feldhusen rät: „Nüsse und Trockenfrüchte, die sichtbare Schimmelspuren aufweisen, müssen entsorgt werden. Sollten Sie einen atypischen Geschmack bemerken, z.B. muffig, ist das kein Genuss und kann gesundheitliche Nebenwirkungen provozieren.“ Ein atypischer Geschmack muss aber nicht zwangsläufig auf einen Schimmelpilzbefall hindeuten, es liegt jedoch ein erhöhtes Risiko dafür vor.
Um einen Schimmelpilzbefall im eigenen Haushalt zu vermeiden, sollten Nüsse und Trockenfrüchte kühl und trocken gelagert werden.
Räucherfisch im mikrobiellen Amtscheck
Im Jahr 2020 sind im LALLF Rostock planmäßig 62 heißgeräucherte Fischereierzeugnisse auf ihre mikrobiologische und sensorische Qualität hin überprüft worden. Häufig untersuchte Fischarten waren Makrele, Forelle, Stremellachs, Schwarzer Heilbutt, Buttermakrele, Saibling, aber z. B. auch Zander. Entnommen wurden sie in Form von verpackter Ware aus dem Einzelhandel oder lose aus Fischräuchereien oder Fischtheken.
51 der Fischproben waren in Ordnung (82 %).
In neun Fällen ist der Krankheitserreger Listeria monocytogenes nachgewiesen worden, davon in drei Proben in so hoher Konzentration, dass eine Gesundheitsgefahr gegeben war.
Die Sensorik – also der Test auf Geruch, Geschmack und Aussehen – war bei allen Proben beanstandungsfrei. Listerien verursachen auch keinerlei Veränderungen dieser Prüfkriterien. Das macht sie dann bei Vorhandensein über 100 Keimen pro Gramm Fisch auch gefährlich.
Zwei weitere Proben sind außerdem wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet worden.
Heißgeräucherte Fischwaren sind eine verbreitete Spezialität im Küstenland Mecklenburg-Vorpommern. Sie sind sprichwörtlich an fast jeder Ecke, ob im Lebensmitteleinzelhandel oder am Stand eines Direktvermarkters zu bekommen. Der erzeugnistypisch sensible Produktcharakter, bei kleineren Herstellern oft nicht standardisierte Herstellungstechnologien, z. T. lange Haltbarkeitsfristen sowie nicht immer optimale Vertriebsbedingungen können auch beim durchgegarten Räucherfisch zu hygienischen Problemen führen.
Verbraucher erwarten bei gegarten Erzeugnissen nicht unbedingt ein Vorkommen von Listerien. Sie werden bei ordnungsgemäßer Herstellung durch entsprechend hohe Rauchtemperaturen abgetötet. Listerien kommen aber überall in der Umwelt vor. Sie sind in der Regel für gesunde Menschen von mäßig krankheitsauslösender Wirkung. Allerdings sind immunsuppressive sowie alte Menschen und Schwangere Risikogruppen, bei denen eine Infektion zu schweren Verläufen führen kann.
Um im Haushalt eine Vermehrung von Verderb- oder Krankheitserregern in geräucherten Fischerzeugnissen weitgehend zu verhindern, sind eine strikte Kühllagerung und zügiger Verbrauch empfehlenswert. Sensorisch abweichende Räucherfische sollten unbedingt entsorgt werden!
Hersteller mit auffälligen Ergebnissen sind neben entsprechenden Vollzugsmaßnahmen dringend aufgefordert, ihre Produktionstechnologie zu optimieren.