Schwerin – Im zu Ende gehenden Jahr haben ca. 22.000 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld erhalten – zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt erhielten sie knapp 37 Millionen Euro. Das sind rund sieben Millionen Euro – dies entspricht 24 Prozent – mehr als 2019. Das Wohngeld wird jeweils zur Hälfte von Bund und Land finanziert.
„Hier schlagen zunächst zwei Veränderungen vom Jahresbeginn wie erhofft zu Buche: Das Wohngeld wurde erhöht – und die Einkommensgrenzen wurden es auch, so dass mehr Menschen diese Hilfe in Anspruch nehmen können“, sagt Landesbauminister Christian Pegel. Er verweist außerdem auf einen Aspekt, der zum Inkrafttreten des Wohngeldstärkungsgesetzes des Bundes Anfang 2020 nicht absehbar war: „Das Wohngeld trägt während der Corona-Pandemie zur finanziellen Sicherung der Wohnkosten bei. Damit können etwa Menschen, die in Kurzarbeit gehen mussten, Einkommenseinbußen abfedern.“
Für Christian Pegel spielt das Wohngeld eine wichtige Rolle für den sozialen Frieden: „Die Mieten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – bundesweit und insbesondere auch in den Ballungsräumen sowie den touristischen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. Das Wohngeld ist dringend notwendig, damit Wohnen in unserem Land bezahlbar bleibt und wir der weiteren sozialen Spaltung der Gesellschaft entschlossen entgegentreten.“
Anfang 2021 wird das Wohngeld erneut erhöht: Mit dem Start der CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe entlastet eine neue CO2-Komponente im Wohngeld die Haushalte bei den Heizkosten. Für einen Zweipersonenhaushalt steigt das Wohngeld in Durchschnitt um rund zwölf Euro pro Monat.
„Für Rentnerinnen und Rentner wird im Jahr 2021 parallel zur Grundrente ein neuer Freibetrag im Wohngeld eingeführt, damit dieses bei Bewilligung der Grundrente nicht sinkt und die Grundrente tatsächlich bei den Menschen ankommt“, erläutert Pegel eine weitere Veränderung.
Weiterhin sieht das Wohngeldstärkungsgesetz vor, dass das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Wohnkosten und Verbraucherpreise angepasst wird, erstmals zum 1. Januar 2022. Dies war auch eine wichtige Forderung Mecklenburg-Vorpommerns im Bundesratsverfahren gewesen und sogar als gesonderter Punkt in die Agenda für gutes und bezahlbares Wohnen nach der Kabinettsklausur zum Wohnen im Frühsommer 2019 aufgenommen worden.
„Wenn wir regelmäßig prüfen, ob das Wohngeld sich an den Lebensbedingungen der Menschen in unserem Land orientiert, können wir Fälle reduzieren, in denen Haushalte infolge teils geringer Einkommenssteigerungen die wichtige Unterstützung verlieren“, betont Christian Pegel und appelliert: „Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Familien und Alleinerziehende, die Wohngeld beziehen, können zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.“
Einen Wohngeldrechner, eine Broschüre zum Wohngeld zum Herunterladen und ein Antragsformular, das ausgefüllt bei der zuständigen Wohngeldstelle am Wohnort abgegeben werden muss, finden Sie auf der Webseite des Energieministeriums unter www.em.regierung-mv.de/wohngeld.
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, ist individuell verschieden und abhängig vom Wohnort. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Zuständig dafür sind die örtlichen Wohngeldbehörden – die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltungen.