Schwerin – Eine Richtlinie zur Förderung der Löschwasserversorgungssysteme (Löschwasserförderrichtlinie -LöschWFöRL M-V) wurde im Amtsblatt von Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht, so dass sie ab dem 27. April in Kraft tritt. Damit können die Gemeinden des Landes einen Zuschuss für Löschwasserversorgungssysteme zum Beispiel für die Reaktivierung oder Schaffung von Löschwasserteichen, den Bau von Zisternen oder den Bau von Wasserentnahmestellen an Flüssen beantragen.
„Viele Löschwasserteiche sind aufgrund von Bewuchs oder Verschlammung für die örtlichen Feuerwehren nicht mehr nutzbar. Zudem sind in vielen ländlichen Gebieten die Hydranten nicht ausreichend für die Wasserentnahme durch Feuerwehren dimensioniert. Insbesondere in kleinen Gemeinden im ländlichen Raum scheitert die Lösung dieser Probleme zur Sicherung der Löschwasserversorgung jedoch an den Finanzen. Dem wollen wir mit diesem Programm begegnen“, erläutert Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Idee des Programms.
Finanziert wird das neue Förderprogramm mit zunächst 1,6 Mio. Euro aus dem Sondervermögen „Strategiefonds Mecklenburg-Vorpommern“. Es soll noch aufgestockt werden. Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf einen Höchstbetrag von 30 000 Euro je Förderantrag begrenzt.
Als Bewilligungsbehörde wird die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern fungieren. Die Antragsunterlagen wird die Landesforstanstalt ab dem 27. April 2021 auf ihrer Internetseite unter www.wald-mv.de zur Verfügung stellen.
Eine Auswahl von Förderprojekten zur Bewilligung erfolgt gemäß fachlichen Projektauswahlkriterien unter allen bewilligungsreifen Förderanträgen, die jeweils zum 15. des Monats vorliegen. Der erste Auswahllauf wird am 15. Mai 2021 stattfinden.