Schwerin – Der Landtag hat heute den Antrag „Potenziale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen“ beraten. Dabei geht es darum, mehr Freiflächen-Photovoltaik zu ermöglichen, als das bisher durch die Raumentwicklungsplanung möglich gewesen wäre. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt den Vorstoß:
„Um es gleich vorwegzunehmen: Es geht nicht darum, das Raumentwicklungsprogramm auszusetzen oder zu verändern oder zu umgehen. Es geht nicht darum, von den festgelegten und feststehenden Zielen abzuweichen. Das Raumentwicklungsprogramm hat natürlich weiterhin und verbindlich Bestand. Aber, und darauf lege ich besonderen Wert, es muss möglich sein, zügig und effektiv zu reagieren, wo sich das vorhandene Regelwerk als zu schwerfällig oder nicht mehr ganz aktuell herausstellt.
Dafür brauchen wir ein rechtssicheres Instrumentarium mit Kriterien, nach denen diese Ausnahmen in der Praxis umgesetzt werden können. Und es muss auch eine Obergrenze für PV-Freiflächenanlagen geben, die über das Zielabweichungsverfahren genehmigt werden dürfen, auch wenn es sich um eine begrenzte Anzahl von Einzelfällen handelt. Das ist wichtig, um aus der Ausnahme keine Regel werden zu lassen. Diese Obergrenze soll bei 5.000 ha liegen.
Die obligatorischen Kriterien sind zwingend zu erfüllen, das heißt, hier gibt es keine Spielräume, in denen man sich bewegen könnte. In diese Kategorie fallen unter anderem folgende Kriterien:
- Die betreffende Gemeinde und der betreffende Landwirt müssen mit dem Vorhaben einverstanden sein. oder
- Die durchschnittliche Bodenwertigkeit darf maximal bei 40 Bodenpunkten liegen, auf keinen Fall darüber oder
- Bereits im Vorfeld muss sichergestellt werden, dass die Flächen nach Beendigung der PV-Nutzung wieder landwirtschaftlich genutzt werden können.
Wenn die obligatorischen Kriterien alle erfüllt sind, kommen Auswahlkriterien zur Anwendung. Diese müssen nicht alle erfüllt sein und können auch in unterschiedlicher Form erfüllt werden. Hier geht es zum Beispiel um Fragen, wie diese:
- Sitzt der Betreiberfirma in der Gemeinde? oder
- Wie groß ist der Nutzen für die Gemeinde? oder
- Wird die regionale Wertschöpfung durch die Anlage direkt gestärkt oder gesichert (z.B. Firmenansiedlung Dritter, Arbeitsplatzschaffung)? oder
- Gibt es Investitionen in ländlichen Räume zu Gunsten des Allgemeinwohls (z.B. in Kulturgüter oder Tourismus oder die Mobilität oder vielleicht die Beräumung bzw. den Rückbau von Altlasten)?
All diese und weitere Fragen werden mit einem Punktesystem bewertet und nur beim Erreichen einer Mindestpunktzahl kann ein Verfahren zur Zielabweichung erfolgreich durchgeführt werden. Wichtig ist mir, dass wir damit ein transparentes System schaffen, das die Teilhabe der Menschen an den Anlagen honoriert und fördert. Wir müssen die Menschen vor Ort mitnehmen und sie teilhaben lassen an den Entwicklungen in ihren Gemeinden. Ansonsten verspielen wir Akzeptanz. Und die brauchen wir, wenn wir das Land voranbringen wollen.
Mecklenburg-Vorpommern bietet hervorragende natürliche Voraussetzungen zur klimafreundlichen Energieerzeugung. Wenn wir es schaffen, diese auch weiterhin zu nutzen, setzen wir direkt das Urteil des BVerfG um und leisten unseren Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels. Für uns, für unsere Kinder, für unsere Enkel“, so Minister Backhaus.