Schwerin – Der seit heute (30.6.) geltende Kita-Stufenplan richtet sich zukünftig vollständig nach der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales. Das bedeutet: Ab sofort wird neben der 7-Tage-Inzidenz zusätzlich die Auslastung der Intensivstationen in den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern und die 7-Tage-Inzidenz der stationär behandelten Menschen berücksichtigt.
Die neue Übersicht unterteilt sich in Stufen von 0 bis 5. So beschreiben zum Beispiel die Stufen 0 und 1 den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bei einer kontrollierten Situation und niedrigem Infektionsgeschehen. Damit besteht ein geringeres Risiko, an COVID-19 zu erkranken. Neu ist, dass in diesen Stufen (0 und 1), beim Auftreten von leichten Erkältungssymptomen, ein anerkannter Antigen-Selbsttest in der eigenen Häuslichkeit durchgeführt werden kann.
Dies gilt jedoch nicht bei Fieber (≥ 38,5 °C bei Kleinkindern, ≥ 38 °C bei Hortkindern), Atemnot oder Geruchs-und Geschmacksverlust. Die Selbsttestung muss zudem in der ersten Woche nach Symptombeginn alle zwei Tage (d.h. insgesamt 3 Tests im Abstand von zwei Tagen) durchgeführt werden. Eine ärztliche Abklärung der Symptome ist bei einem negativen Selbsttest nicht erforderlich
Die 5. und höchste Stufe schreibt ein grundsätzliches Besuchsverbot der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen mit der Möglichkeit einer Notbetreuung vor. Zusätzlich werden die Gruppen getrennt.
„Wir haben mit dem Stufenplan für die Träger der Kindertageseinrichtungen, ihre Beschäftigten, Kindertagespflegepersonen, Eltern und Kinder eine nachvollziehbare Perspektive für die Kindertagesförderung unter Pandemiebedingungen geschaffen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese am Mittwoch in Schwerin.
„Das vom Sozialministerium erarbeitete Schema orientiert sich am bestehenden Stufenplan und nimmt mehrere, der aktuellen Lage angepasste Modifizierungen vor. Schon die vorherigen Pläne haben sich vor Ort bewährt und sind allen Akteuren vertraut,“ unterstrich Ministerin Drese.