Planungshilfe und Orientierung für Schulträger
Schwerin – Das Land unterstützt die kommunalen Schulträger mit Handlungsempfehlungen für den Neubau von allgemein bildenden Schulen. Die Schulbauempfehlungen sind in einer gleichnamigen Broschüre zusammengefasst und enthalten qualitative und quantitative Mindeststandards für die Raumanordnung und den Flächenbedarf von Schulneubauten, die als Planungshilfe und Orientierung für den Bauherrn dienen sollen. Außerdem gibt die Broschüre einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Grundlagen des Schulbaus. Die Schulträger können freiwillig auf die Empfehlungen zurückgreifen, sind dazu aber nicht verpflichtet.
„Kinder und Jugendliche verbringen in der Schule viel Zeit. Unser Bestreben muss es daher sein, dass Schülerinnen und Schüler dort nicht nur die bestmöglichen Lernbedingungen vorfinden, sondern sich auch in der Schule wohlfühlen“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Individuelles und selbstständiges Lernen benötigen unterschiedliche Lernsituationen. Bei einem zeitgemäßen Schulbau geht es somit nicht allein um den Raumbedarf, sondern auch um die räumliche Organisation in der Schule. Die Landesregierung unterstützt die Schulträger mit umfangreichen Schulbau- und Schulsanierungsprogrammen bei ihren Aufgaben“, sagte Martin.
Die zahlreichen Schulbauaktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern geben den Schulträgern Gelegenheit, die räumlichen Lern- und Lehrbedingungen auf Grundlage des pädagogischen Gesamtkonzepts anzupassen und weiter zu verbessern. Anforderungen an eine moderne Schule wie zum Beispiel vielfältige Unterrichtsformen, individualisierte Lernprozesse, voranschreitende Digitalisierung und die Umsetzung der Inklusion können auf diese Weise berücksichtigt werden. Selbstorganisiertes und praktisches Lernen erfordern Bibliotheken bzw. Mediatheken, Werkstätten und Gruppenräume. Für Tagesaktivitäten benötigen ganztägig arbeitende Schulen ebenfalls ausreichend Raum.
Die Schulbauempfehlungen orientieren sich u. a. an gesetzlichen Vorschriften, wissenschaftlichen Ausarbeitungen und den Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Schulbauempfehlungen sind in einem breiten Beteiligungsprozess entstanden. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit Beteiligung der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung die Empfehlungen ausgearbeitet. Der Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag, das Bündnis für gute Schule und die Architektenkammer hatten die Möglichkeit, sich einzubringen. Die eingebrachten Vorschläge wurden unter Abwägung aller Interessen eingeordnet und der entsprechend überarbeitete Entwurf nochmals mit den Verbänden diskutiert.
„Wir haben das vergangene Jahr genutzt und uns intensiv mit allen ausgetauscht, die am Schulbau beteiligt sind“, sagte Bildungsministerin Martin. „Mit den Schulbauempfehlungen liegt nun eine Handreichung vor, die Schulträgern eine gute Hilfestellung bietet. Die Schulbauempfehlungen greifen auch Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekte, sehr gute Belichtung, Luftqualität und Akustik sowie klimatische Einflüsse auf. Der Gesundheitsschutz und die Lufthygiene sind wichtige Aspekte für gutes Lernen und Lehren und sind insbesondere in der Corona-Pandemie noch mehr in den Fokus gerückt“, so Martin.
Die Landesregierung hat daher – zusätzlich zu bestehenden umfangreichen Förderprogrammen – ein Schulbauprogramm aufgelegt, mit dem pandemiebedingte Baumaßnahmen gefördert werden können. Über den MV-Schutzfonds stehen hierfür 100 Millionen Euro bereit, mit denen beispielsweise die Erweiterung von Sanitäranlagen oder die Erneuerung von Fenstern finanziert, aber auch der Einbau von Belüftungsanlagen gefördert werden können. Zudem hat der Bund ein 500-Millionen-Euro-Programm aufgelegt, das ebenfalls den Einbau von stationären Lüftungsanlagen fördert. Bei beiden Förderprogrammen ist also dann, wenn entsprechende Baumaßnahmen anstehen oder Schulträger jetzt Bauvorhaben planen auch die Prüfung möglich, ob der Einbau einer solchen Anlage erfolgen soll.
Die Schulbauempfehlungen berücksichtigen, dass das Land keine gesetzliche Grundlage für die generelle Festlegung verbindlicher Kriterien für Schulgebäude hat. Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten fällt laut Schulgesetz in den Verantwortungsbereich der Schulträger.