Schwerin – Die Landesregierung will die Astronomische Uhr von 1472 in der St. Marien-Kirche Rostock als Weltkulturerbe vorschlagen und sie neben dem Historisch-Technischen Museum Peenemünde für die sogenannte deutsche Tentativliste benennen. Die Tentativliste ist eine von der Kultusministerkonferenz (KMK) zusammengeführte Vorschlagsliste, die als Grundlage für künftige Nominierungen zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Welterbes dient. Bis zum 31. Oktober 2021 sollen die Länder ihre Vorschläge für die Tentativliste dem Sekretariat der KMK vorlegen. Jedes Bundesland kann zwei Vorschläge machen.
Nach den UNESCO-Kriterien darf jeder Vertragsstaat pro Jahr dann eine potenzielle Welterbestätte benennen. Voraussetzung dafür ist unter anderem der Nachweis des außergewöhnlichen universellen Wertes (OUV). Zudem muss das potenzielle Welterbe eine Lücke in der Reihe der bereits als Welterbe benannten Stätten schließen.
„Die Idee zu einer Antragstellung geht auf die Initiative des 2009 entstandenen Initiativkreises ‚Weltkulturerbe Astronomische Uhr‛ der St. Marien-Kirche Rostock zurück. Vertreterinnen und Vertreter der Kirche, der Stadt Rostock, der Universität Rostock und engagierten Bürgerinnen und Bürgern setzen sich seitdem engagiert für den Erhalt, die Pflege und die Wissensvermittlung rund um die Monumentaluhr ein. Die Entscheidung der Landesregierung unterstreicht einmal mehr die kulturhistorische Bedeutung Mecklenburg-Vorpommerns mit herausragenden Zeugnissen der Geschichte der Menschheit und der Natur“, betonte Kulturministerin Bettina Martin.
„Die Astronomische Uhr in St. Marien zeigt seit dem Jahr 1472 nicht nur die Tageszeit an, sondern viele andere Daten und Bilder unter Bezug auf den Tages-, Monats- und Jahreskreis. Sie ist nicht nur ein Original-Beleg für das damalige Wissen und die Kunstfertigkeit im Handwerk, sondern dokumentiert auch, dass es in all den Jahrhunderten immer Menschen gab, die sich der Bedeutung der Uhr bewusst waren, für ihr Funktionieren sorgten und sie vor Zerstörung durch Kriege bewahrten“, sagte Rostocks Vize-OB, Senator Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski.
Mittelalterliche astronomische Uhren sind wissenschaftliche, technische, künstlerische und kulturgeschichtliche Spitzenleistungen des 14./15. Jahrhunderts. Die Uhren in Kirchen des Ostseeraumes – zu denen die Rostocker Uhr zählt – widerspiegeln christliche Weltsicht in einer besonderen Weise und sind der Ausstattung der Kirchen eingeordnet.
Durch sie wurden die Möglichkeiten genutzt mit den damals neuartigen, seltenen und teuren Uhrwerken durch öffentliche Zeitverkündung, mechanische Wiedergabe von Himmelsvorgängen, Figurenbewegungen und Musikwerken das christliche Weltbild bildhaft darzustellen, und für die kirchliche und städtische Repräsentation zu nutzen. Gleichzeitig zeigt die Kalenderscheibe den Ablauf der Tage und Jahre und für das Zusammenleben der Bürger wichtige Kalenderdaten an. Der Rostocker Uhr kommt dabei weltweit eine Sonderstellung zu, da sie in hohem Maße in ihrem Äußeren wie in ihren Werken original erhalten und voll in Funktion ist.
Die Benennungen finden im Rahmen eines neuen Bewerbungszyklus ab 2024 statt. Die Welterbe-Bewerbung „Residenzensemble Schwerin – Kulturlandschaft des romantischen Historismus“ wird dadurch nicht tangiert.