Auffrischungsimpfungen

Schwerin – Die Gesundheitsminister der Bundesländer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben sich am Montag im Rahmen ihrer Konferenz unter anderem mit dem Thema Auffrischungsimpfungen beschäftigt.

„Um sicher durch den bevorstehenden Herbst und Winter zu gelangen, ist der weitere Verlauf der Impfkampagne entscheidend. Die Erstimpfungen sind nach wie vor besonders im Fokus. Aber Auffrischungsimpfungen tragen dazu bei, insbesondere vulnerable Gruppen weiter vor einer Corona-Infektion zu schützen. Sogenannte Boosterimpfungen sollen in einem ersten Schritt insbesondere in Alten- und Pflegeheimen durch Ärztinnen und Ärzte sowie durch mobile Impfteams angeboten werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Es ist vorgesehen, kurzfristig beispielsweise den Alten- und Pflegeheimbewohnern und dem Personal in Mecklenburg-Vorpommern Impfangebote für Auffrischungsimpfungen zu machen. „Auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte beteiligen sich an den Boosterimpfungen in Mecklenburg-Vorpommern, die bei vulnerablen Personengruppen, wie beispielsweise Höchstbetagte oder Immungeschwächte, auf Grundlage der geänderten Bundesimpfverordnung vorgenommen werden können“, so Glawe weiter.

Die Gesundheitsminister haben in ihrer Sitzung empfohlen, dass eine Auffrischungsimpfung auch für die Personengruppe der über 60-Jährigen in Erwägung gezogen werden kann. „Wichtig ist auch hier, dass die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.  und ein hohes individuelles Risiko für schwere Verläufe bei einer COVID-19-Infektion besteht. Eine individuelle Abwägung und ärztliche Beratung sollte jeweils erfolgen“, betonte Gesundheitsminister Harry Glawe.

Darüber hinaus wurde beschlossen, dass eine Auffrischungsimpfung auch bei denjenigen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen, ermöglicht werden kann. Hierzu zählt zum Beispiel medizinisches Personal ambulant und stationär, Personal des Rettungsdienstes oder mobile Impfteams. „Neben dem Zeitraum der zurückliegenden Zweitimpfung von sechs Monaten ist entscheidend, dass die Notwendigkeit vom zu impfenden Arzt festgestellt wird“, erläuterte Glawe weiter.

In Mecklenburg-Vorpommern sind bislang 1.940.608 Impfungen verabreicht worden. Vollständig geimpft sind 966.018 Menschen. „Es muss weiter darum gehen, die Impfquote insgesamt sowie die Anzahl der Erstgeimpften zu erhöhen. Dieser Ansatz ist für uns weiter maßgeblich und hat höchste Priorität. Wichtig ist, dass sich mehr Menschen impfen  lassen. Dafür werden wir weiter intensiv werben“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

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