Schwerin – Ungeimpfte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Beamtinnen und Beamte erhalten mit dem heutigen Tag (1. November 2021) keine Entschädigungsleistungen mehr für ihren Arbeitsausfall, wenn sie von der zuständigen Behörde als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrende aus einem Risikogebiet in Corona-Quarantäne geschickt werden. Darüber informierte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Es gelten aber Ausnahmen – insbesondere für Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Impfung in Anspruch nehmen können“, so Drese.
Entschädigungsleistungen erhalten weiterhin Personen für die in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung oder des Tätigkeitsverbots keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen COVID-19 vorlag. Dies gelte ebenfalls für Schwangere und Stillende bis zum 31. Dezember 2021, stellte die Ministerin fest.
„Für alle anderen gesunden und erwachsenen Bürgerinnen und Bürger ist nun keine Verdienstausfallszahlung mehr vorgesehen. Denn sie haben bereits seit Wochen Impfangebote zum Schutz vor COVID-19 erhalten. Es gibt also keinen Grund, der dafürspricht, warum die Gesamtgesellschaft die Kosten für Verdienstausfälle weiterhin trägt“, resümierte Drese.
Mit der Einstellung der Lohnfortzahlung im Quarantänefall wird in Mecklenburg-Vorpommern der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 22. September umgesetzt. Damit findet die Regelung im Infektionsschutzgesetz eine bundeseinheitliche Anwendung.