Schwerin – Die Landesregierung ist kurzfristig zu einer Kabinettssitzung per Videokonferenz zusammengekommen.
Der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann zeigte sich im Anschluss an die Sitzung zufrieden mit der Entwicklung der Impfzahlen im Land. „Es lassen sich wieder mehr Menschen impfen. In der vorletzten Woche haben sich 5.500 Bürgerinnen und Bürger das erste Mal gegen Corona impfen lassen. In den ersten vier Tagen dieser Woche waren es mit 12.300 schon mehr als doppelt so viele. Die neuen Corona-Regeln zeigen Wirkung.“
Noch stärker gestiegen sei die Zahl der Auffrischungsimpfungen. „In den ersten vier Tagen der Woche wurden in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 45.200 Auffrischungsimpfungen vorgenommen. Auch das ist mehr als doppelt so viel wie in der gesamten vorletzten Woche. Das Land, die Kreise und die kreisfreien Städte und die Ärzteschaft haben am 9. November vereinbart, die Impfkapazitäten im Land hochzufahren. Ich freue mich, dass wir da auf einem wirklich guten Weg sind und danke allen Beteiligten sehr herzlich. Die Zahl ist sowohl in den Arztpraxen wie auch in den Impfzentren deutlich angestiegen. Und ich bitte die Bürgerinnen und Bürger, die Möglichkeit der Impfung oder der Auffrischungsimpfung nach etwa 6 Monaten zu nutzen. Sie schützen sich und andere“, sagte Dahlemann.
In der Kabinettssitzung wurden einige Klarstellungen in der Corona-Landesverordnung vorgenommen. Diese betreffen die Umsetzung der 2GPlus-Regel im Tourismus. Sie gilt nach den Beschlüssen des Kabinetts von Dienstag ab der Warnstufe „orange“. 2Gplus bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Hotels und andere touristische Beherbergungsmöglichkeiten im Land nutzen dürfen und dass die Gäste sich regelmäßig testen lassen müssen. In der Verordnung ist nun eindeutig klargestellt, dass ein erster Test bei Anreise vorgelegt werden muss. Bei einem entsprechend langen Aufenthalt muss alle drei Tage ein Auffrischungstest vorgenommen werden.
Für Reisen aus beruflichem Anlass oder aufgrund einer besonderen sozialethischen Pflicht, wie beispielsweise der Teilnahme an einer Trauerfeier, gelten besondere Regeln. Für diese Zwecke dürfen weiter auch ungeimpfte Gäste beherbergt werden. Diese müssen sich dann allerdings täglich testen lassen. Für geimpfte Gäste gelten die 2Gplus-Regeln wie bei touristischen Übernachtungen.