Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Simone Oldenburg hat die neue Bundesregierung aufgefordert, das Förderprogramm für mobile Luftreiniger umgehend nachzubessern, damit mehr Schulen, Kitas, Horte und Einrichtungen der Erwachsenenbildung von einer Förderung profitieren. Die Träger der Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern konnten bis Freitag, 10. Dezember 2021, entsprechende Anträge beim Landesförderinstitut einreichen.
„Ich begrüße, dass der Bund die Träger der Einrichtungen bei der Finanzierung von mobilen Luftfiltern unterstützt. Das Förderprogramm ist allerdings nur für die Anschaffung von mobilen Luftreinigern in Gemeinschaftsräumen ausgelegt, die schlecht belüftet werden können“, kritisierte Oldenburg.
„Nach Einschätzung unserer Schulträger sind diese Räume in unseren Schulgebäuden glücklicherweise nur in geringer Zahl vorhanden. Die Förderung ist zudem nur für Einrichtungen vorgesehen, in denen Kinder unter 12 Jahren lernen. Das ist alles andere als sinnvoll“, so die Ministerin weiter. Gymnasien, Berufsschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind laut Verwaltungsvereinbarung komplett ausgeschlossen.
„Da die Länder das Förderprogramm kofinanzieren müssen, bin ich der Auffassung, dass nur solche Förderprogramme aufgelegt werden sollten, die auch funktionieren“, erklärte Oldenburg. „Es ist niemandem damit geholfen, wenn die Förderkriterien so eng gefasst sind, dass ein Großteil der Fördermittel gar nicht abfließt und die Unterstützung nicht in den Einrichtungen ankommt. Die Förderbedingungen müssen geweitet werden, damit das Geld den Kindern, Jugendlichen und ihrer Gesundheit zu Gute kommt“, forderte sie.
Mecklenburg-Vorpommern erhält über das Förderprogramm „Mobile Luftreiniger 2021“ vom Bund rund vier Millionen Euro. Das Land beteiligt sich mit knapp zwei Millionen Euro. Die Höhe der Förderung für mobile Luftreiniger beträgt bis zu 75 Prozent und ist auf max. 2.625 Euro je angeschafftes Gerät begrenzt.
Das Land rechnet mit einem Mittelabfluss von lediglich rund einer Million Euro Fördermittel (Kita, Hort und Schule zusammen) unter den derzeitigen Bedingungen. Der Anteil der Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit an den insgesamt verfügbaren regelmäßig genutzten Unterrichtsräumen beträgt in Mecklenburg-Vorpommern ca. 10 Prozent.