Schwerin – Die sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort freie Plätze, die sie für Ukraine-Flüchtlinge bereithalten, flexibler nutzen. Insbesondere Notunterkünfte wie Turnhallen können dadurch wieder ihren eigentlichen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.
„Gut 19.500 Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern Schutz vor dem Krieg in der Ukraine gefunden haben, sind bereits aufenthaltsrechtlich registriert. Knapp 14.000 von ihnen sind in den Unterkünften untergebracht, die Kommunen und Land zur Verfügung stellen. Diese Zahlen sind seit Beginn von Putins Krieg gegen die Ukraine kontinuierlich gewachsen, steigen aber seit Wochen nur noch langsam. Die meisten dieser Menschen sind in längerfristig nutzbaren Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünften untergekommen“, nennt Innenminister Christian Pegel die aktuellen Zahlen und führt weiter aus:
„Die fast 6.000 Plätze in Notunterkünften, die die Landkreise und kreisfreien Städte auf Forderung des Landes hin aufgebaut haben, sind hingegen seit vielen Wochen mit stets um die 1.000 Bewohnerinnen und Bewohnern nicht ausgelastet. Das ist auch gut so. Notunterkünfte sind als kurzfristige Übergangslösung für wenige Tage gedacht, innerhalb derer eine bessere Lösung gefunden werden soll. Dank des riesigen Engagements in unseren Städten und Gemeinden stehen dort inzwischen mehr als 13.000 solcher längerfristigen Plätze in Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung, von denen wiederum stets um die 800 verfügbar sind, da die Kommunen sukzessive weiter aufrüsten.“ Dies führe zu dem Schluss, dass insbesondere die Kapazitäten in Notunterkünften nicht ständig und nicht im bisherigen Umfang zur Verfügung stehen müssten.
„Es bleibt dabei, dass unsere sechs Landkreise und zwei kreisfreien Städte Kapazitäten für eine Personenzahl vorhalten müssen, die mindestens einem Prozent ihrer Bevölkerung entspricht. Aber diese Plätze müssen nicht permanent verfügbar sein, soweit es die Notunterkünfte betrifft. Wir haben den Gebietskörperschaften jetzt mehr Flexibilität signalisiert: Sie müssen künftig in der Lage sein, binnen drei Stunden nach einem entsprechenden Aufruf der Landesverwaltung jeweils 300 Plätze verfügbar machen zu können. Binnen 72 Stunden müssen sie bei Bedarf die restlichen Kapazitäten in den Notunterkünften bis zum Erreichen des Ein-Prozent-Ziels bereitstellen können“, erläuterte Christian Pegel. Der Zweck der Änderung:
„Damit geben wir den Kommunen deutlich mehr Flexibilität und die Möglichkeit, zum Beispiel Sporthallen wieder frei zu machen für den eigentlichen Gebrauch. Ich möchte in diesem Zusammenhang allen danken, die zum Beispiel durch den Verzicht auf den gewohnten Raum für ihre sportlichen Aktivitäten zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms beigetragen haben.“
Den Vorbehalt, kurzfristig wieder umrüsten zu können, begründet der Minister: „Wir wissen nach wie vor nicht, wie sich die Situation in der Ukraine in den kommenden Wochen und Monaten entwickeln wird und somit auch nicht, wie sich die Menschen, die noch dort leben, verhalten werden. Wir können zum Beispiel nicht ausschließen, dass sich Mütter mit Kindern, die noch dort sind, mit Ende des Schuljahres für die Flucht entscheiden. Wir müssen darauf vorbereitet bleiben.“
Klar sei, dass weitere längerfristige Unterbringungsmöglichkeiten gebraucht werden. „Die Zahlen belegen, dass mindestens 5.000 Kriegsflüchtlinge in M-V privat untergekommen sind – diejenigen, die bereits registriert, aber nicht in den Einrichtungen von Land und Kommunen untergebracht sind, sondern zum Beispiel bei hilfsbereiten Gastgebern. Wir können nicht ausschließen, dass sie über die kommenden Wochen nicht ebenfalls bei den Behörden um eine andere Unterbringung ersuchen“, sagt Pegel. Die Kommunen seien dafür sensibilisiert und täten ihr Möglichstes. „Auch ihnen gilt – so wie allen anderen, die dazu beitragen, die Folgen eines brutalen Angriffskriegs in Europa zu bewältigen – mein herzlichster Dank“, so der Minister.