Abgabe der Grundsteuererklärung

Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung startet morgen

Schwerin – Am 1. Juli 2022 startet bundesweit die viermonatige Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Bis zum 31. Oktober 2022 sind dann alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer aufgerufen, ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

„Die aktuelle Grundsteuerreform stellt eine Mammutaufgabe für alle Beteiligten dar. So sind in Mecklenburg-Vorpommern etwa 1,2 Mio. Einheiten des Grundbesitzes durch die Finanzämter neu zu bewerten. Doch auch auf die Steuerpflichtigen kommt jetzt mit der Abgabe der Grundsteuererklärung einiges an Arbeit zu. Dafür bitte ich um Verständnis“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die Erklärungen sind grundsätzlich elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen, um diese in der begrenzten Zeit in den Finanzämtern auch bearbeiten zu können. In Einzelfällen, beispielsweise wenn der Erklärungspflichtige keinen Computer oder keinen Internetzugang besitzt, ist jedoch auch die Abgabe in Papierform möglich. Dafür muss beim Finanzamt ein Antrag gestellt werden.

„Es können auch Familienangehörige bei der elektronischen Bearbeitung der Erklärung unterstützen, sofern sie dies unentgeltlich tun“, empfiehlt Dr. Geue. „Die elektronische Abgabe ist zudem für die Betroffenen vorteilhaft, weil bereits während der Erstellung Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden und somit keine notwendige Eintragung vergessen werden kann.“

Für die elektronische Übermittlung stellt die Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ unter www.elster.de zur Verfügung. Ergänzend kann in Mecklenburg-Vorpommern in bestimmten, einfach gelagerten Eigentumsfällen (Ein- oder Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum, unbebaute Grundstücke) die Erklärung auch über die Online-Anwendung des Bundesfinanzministeriums „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ unter www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/ dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden.

In der Erklärung sind neben dem Aktenzeichen, das den Eigentümerinnen und Eigentümern im Informationsschreiben der Finanzämter zur Grundsteuerreform mitgeteilt wurde, grundstücksbezogene Daten anzugeben. Hierzu zählen u. a. das Baujahr eines Gebäudes, die Anzahl an Garagen-/Tiefgaragenstellplätzen, die Wohnfläche je Wohnung und der Bodenrichtwert oder die Ertragsmesszahl. Letztere können im Datenportal zur Grundsteuerreform unter https://www.geodaten-mv.de/grundsteuerdaten/ abgerufen werden.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform sind im Steuerportal MV unter https://www.steuerportal-mv.de/Steuerrecht/Rund-ums-Grundst%C3%BCck/Grundsteuerreform/ zu finden.

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