Schwerin – Die Förderung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege wird auf Grundlage des Wohlfahrtsfinanz- und -transparenzgesetzes noch transparenter und vergleichbarer ausgestaltet. Das ist nach Angaben von Sozialministerin Stefanie Drese die Kernaussage der Stellungnahme der Landesregierung zu den Berichten der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die am gestrigen Abend im Landtag behandelt wurde.
„Schon jetzt sind wir in Mecklenburg-Vorpommern mit unserem Transparenzgesetz bundesweiter Vorreiter – mit den Ergebnissen aus der Berichterstattung der Spitzenverbände werden wir diesen Status weiter ausbauen“, verdeutlichte die Ministerin.
Einen wesentlichen Schritt hin zu größerer Transparenz, Steuerung und Verlässlichkeit im Bereich der Wohlfahrtspflege hat Mecklenburg-Vorpommern bereits mit dem 2020 in Kraft getretenen Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz getan, so die Ministerin. Dieses legt u.a. fest, dass die Spitzenverbände in einem Turnus von zwei Jahren das Sozialministerium über die Verwendung der ihnen zugeteilten Finanzhilfen unterrichten.
Die erste dieser Berichterstattungen folgte zum Ende des letzten Jahres. „Die Ergebnisse sind dabei insgesamt erfreulich. Die geschaffenen Transparenzdatenbanken wie auch das Gesetz zeigen Wirkung. Denn die Berichte geben transparent Auskunft über die Verwendung der Mittel“, so Drese.
Die Auswertung zeige aber auch Verbesserungsbedarfe. „Die Verbände haben die Gestaltungsregeln der Berichte teils sehr unterschiedlich ausgelegt. Das erschwert die Vergleichbarkeit der Berichte untereinander, aber perspektivisch auch über mehrere Berichtszeiträume hinweg. Genau hier wollen wir nun ansetzen“, betonte die Ministerin.
Künftig sollen festgelegte inhaltliche und formale Anforderungen, darunter eine verpflichtende Matrix, die Berichterstattung vergleichbarer machen. Entsprechende Abstimmungen laufen bereits, um eine Umsetzung für den nächsten Berichtszeitraum zu ermöglichen.
Drese: „Unser Ziel ist klar: Wir wollen eine größtmögliche Transparenz im Bereich der Finanzierung der Freien Wohlfahrtspflege schaffen.“
Das Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetz (WoftG M-V) trat zum 01.01.2020 in Kraft. Die darin geregelte Berichterstattung an das Sozialministerium erfolgt alle zwei Jahre, erstmals am 30.09.2021 und erneut am 30.09.2023.
Zusätzlich wurde eine öffentlich abrufbare Datenbank eingeführt, in die Informationen über Zuwendungen des Landes an die Spitzenverbände und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie an Träger der sozialen Arbeit veröffentlicht werden. Sie ist abrufbar unter www.zuwendung-mv.de.