Oldenburg: Durch die Beibehaltung des Leistungsniveaus kam es zu vermehrten Klassen-Wiederholungen
Schwerin – Auf die Erhebung des Statistischen Bundesamtes, wonach in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2021/2022 fünf Prozent der Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe wiederholt haben, erklärt Bildungsministerin Simone Oldenburg:
„Während der Corona-Pandemie sind im Schuljahr 2020/2021 – auch in Absprache mit dem ‚Bündnis für Gute Schule‘ – alle Versetzungsbestimmungen außer Kraft gesetzt worden. Das war natürlich richtig, weil keiner Schülerin und keinem Schüler durch die Auswirkungen der Pandemie und die langwierigen Schulschließungen unverschuldet ein Nachteil entstehen sollte.
So haben auch jene Schülerinnen und Schüler, die schon vor der Pandemie Schwierigkeit hatten, das Klassenziel zu erreichen und auch ohne Corona-Bedingungen wahrscheinlich nicht versetzt worden wären, von der Möglichkeit der automatischen Versetzung Gebrauch gemacht. Bei diesen Kindern und Jugendlichen haben sich die bestehenden Defizite noch verstärkt, weil sie dem Leistungsniveau in der höheren Jahrgangsstufe durch die bereits vorhandenen Lücken nicht entsprechen konnten.
Es ist aber auch richtig, dass diese Ausnahmeregelungen für die besondere Situation der Corona-Pandemie nun nicht mehr gelten. Denn es ist wichtig, dass wir das Leistungsniveau nicht gesenkt haben und nicht senken.
Folgerichtig können die Kinder und Jugendlichen, die die Leistungen nicht erbringen, nicht versetzt werden. Sie müssen in der bisherigen Klassenstufe so gefördert werden, dass sie das Klassenziel – und damit die Voraussetzung einer Versetzung im laufenden Schuljahr – erfüllen“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.