Waren/Müritz – Anlässlich der Jahresversammlung des Verbandes der Binnenfischer hat Minister Dr. Till Backhaus heute in Waren eine weitere Förderung der Aalbesatzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern angekündigt.
„Da der aktuelle Besatz vorletzte Woche erfolgreich durchgeführt wurde, liegen die Eckdaten schon vor, diese sind wieder beeindruckend: In wenigen Tagen wurden in einer logistischen Meisterleistung 79 Gewässer besetzt, dabei waren 16 Unternehmen beteiligt. 790 kg gesunder Glasaale wurden ausgebracht. Das waren immer neuerlich 2,255 Mio. Tiere mit einem Durchschnittsgewicht von 0,35 Gramm. Gekostet hat die Aktion in diesem Jahr rd. 200.000 EUR.
Es gibt jedoch Bestrebungen auf EU-Ebene, die Aalfischerei insgesamt massiv zurück zu drängen, ja möglichst gänzlich zu unterbinden. Dabei haben wir eine EU-Aalverordnung, an die Deutschland und M-V sich seit fast 15 Jahre halten und sehr viel dafür tun, dass es mit dem Aal wieder vorangeht“, fährt der Minister fort und ergänzt:
„Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat heute die gemäß Vorgaben der TAC-/Quoten-Verordnung des Rates vom 13.12.2022 nunmehr vorgeschriebene ausgeweitete Aalschonzeit für die deutschen Meeres- und Küstengewässer festgelegt und der EU-Kommission mitgeteilt. Demnach wird die gezielte berufliche Fischerei auf Aal und dessen Anlandung in den genannten Gewässern vom 15. September 2023 bis 14. März 2024 untersagt.“
Im Vorfeld habe es intensive Gespräche auf fachlicher und politischer Ebene dazu gegeben, erklärt der Fischereiminister.
„Bund und Küstenländer haben sich sehr schnell darauf einigen können, dass eine zusammenhängende Schonzeit von sechs Monaten die in jeglicher Hinsicht günstigste Variante ist“, stellt Minister Dr. Backhaus fest. „Allerdings gab es Differenzen zwischen den Ländern und dem Bund über die konkrete Zeit. Die Länder haben deutlich gemacht, dass auch sozioökonomische Aspekte sehr wichtig sind und eine Schonzeit von Oktober bis März vorgeschlagen. BMEL hingegen hat den Schwerpunkt darauf gelegt, dass die Abwanderungszeit der Blankaale ins Meer, darunter auch die frühe Phase, abgedeckt sind und den Zeitraum September bis Februar präferiert.“
Die nun vom BMEL festgelegte Schonzeit stelle somit einen Kompromiss dar, den die Länder letztendlich akzeptiert hätten. „Wir müssen natürlich feststellen, dass die deutsche Fischerei gegenüber den Nachbarländern Dänemark und Schweden benachteiligt ist, die jeweils erst Oktober in die Schonzeit einsteigen – genau wie es die Länder wollten und dabei auch auf das Erfordernis eines Gleichklangs mit den Nachbarstaaten hingewiesen hatten, sowohl mit Blick auf die bedrohte Fischart als auch die Fischerei“, stellte der Minister klar. „Die Entscheidung jetzt ist aber zunächst nur für 2023/24 relevant. Wenn derartige Maßnahmen verstetigt werden, werden wir als Länder eine Gleichschaltung der Schonzeiten in Nord- und Ostsee für alle Anrainerstaaten einfordern.“
Schon am 1. März 2023 sei ein dauerhaftes Fangverbot auf Aal für die Freizeitfischerei in den Meeres- und Küstengewässern Kraft getreten, dass zunächst durchgängig bis 31. März 2024 gelte. Die Anglerverbände in Deutschland, darunter auch der LAV Mecklenburg-Vorpommern e.V., sowie der Dachverband der deutschen Fischerei hatten hiergegen massive Kritik geäußert, sehen die Anglerschaft vorschnell und unverhältnismäßig sowie gegenüber der beruflichen Fischerei unbotmäßig benachteiligt.
„Es ist eine Entscheidung des Rates, die unmittelbare Rechtswirkung hat. Die Bundesregierung hat im Rat zugestimmt, obwohl die Länder zuvor deutlich gemacht hatten, dass sowohl die Rechtsgrundlage – TAC/Quoten- statt EU-Aal-Verordnung – als auch die Verhältnismäßigkeit neuerlicher Eingriffe nur gegenüber der Fischerei nicht die geeignete Vorgehensweise sind“, erinnerte Dr. Backhaus.
„Ich habe bereits im Januar deutlich gemacht, dass ein solches Verbot nicht in Stein gemeißelt ist und erwarte von der Bundesregierung, dass in den künftigen Verhandlungen auf EU-Ebene einerseits die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und andererseits auch sozio-ökonomische Betrachtungen – wie es das EU-Recht bei restriktiven Maßnahmen schon im Vorwege der Rechtsetzung vorsieht – hinreichend betrachtet werden. Dies ist, bei allem Verständnis für die Schutzbedürftigkeit dieser Fischart, nicht in dem erforderlichen Maße zur Anwendung gekommen“, so der Minister abschließend.