Schwerin – Im Mai werden die Flaggen vor den Dienstgebäuden der Dienststellen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Einrichtungen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, an vier Tagen aus verschiedenen Anlässen auf Vollmast gesetzt.
Gleich am 1. Mai wird damit der Internationale Tag der Arbeit, in Deutschland auch gesetzlicher Feiertag, gewürdigt.
Der 8. Mai ist in Mecklenburg-Vorpommern seit 1999 als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs offizieller Landesgedenktag.
Der Europatag am 9. Mai erinnert europaweit an den Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schuman am 9. Mai 1950, der zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl als Vorläufer der Europäische Union führte.
Am 23. Mai werden die Flaggen landesweit zum Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes gesetzt. Am 23. Mai 1949 verkündete der Parlamentarische Rat die bundesdeutsche Verfassung – und damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet.
Gehisst werden jeweils die Bundesflagge, die Landesdienst- bzw. Landesflagge sowie – je nach Art und Anzahl der vorhandenen Masten – die Europaflagge und eigene Flaggen der Kommunen.
Alle regelmäßigen Beflaggungstermine für M-V finden Sie auf den Webseiten der Landesregierung.