Schwesig: Abschaffung der Rente mit 63 wäre ungerecht und rücksichtslos
Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute Forderungen des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn nach Abschaffung der Rente mit 63 zurückgewiesen.
„Das wäre ungerecht und würde die Menschen hart treffen, die ihr ganzes Leben lang und oft mit vollem körperlichen Einsatz hart gearbeitet haben. Wir haben bei der Einführung der Rente für besonders langjährig Versicherte sehr genau abgewogen, wer von dieser Regel profieren soll. Sie gilt nur für diejenigen, die in diesem Alter bereits 45 Versicherungsjahre aufweisen.
Das sind zum Beispiel der Dachdecker, die Pflegekraft, die Verkäuferin hinter der Käsetheke im Supermarkt. Sie haben ihr ganzes Berufsleben lang in die Rentenkasse eingezahlt und viel zum Wohlstand unseres Land beigetragen. Es ist es für mich auch ein Zeichen des Respekts, dass sie nach dieser langen Zeit ohne Abschläge in Rente gehen können.
Deshalb empfinde ich es als rücksichtlos, dass Herr Spahn diejenigen, die nach einem langen Berufsleben mit 63 nicht mehr können, auf die Erwerbsminderungsrente verweisen will“, sagte die Ministerpräsidentin. Dem demografischen Wandel sei Rechnung getragen worden, indem mit dem Renteneintrittsalter auch das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte schrittweise angehoben werde.
„Ganz ohne Zweifel ist es so, dass wir uns in Deutschland stärker um die Fachkräftesicherung kümmern müssen. Wir werden den Fachkräftebedarf nur mit guter Ausbildung, attraktiven Löhnen und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen sichern können. Dafür könnten gerade diejenigen mehr tun, die in den letzten Monaten immer wieder das Renteneintrittsalter und nun auch die Rente mit 63 in Frage stellen“, so die Ministerpräsidentin.