Backhaus warnt vor Küstenabbrüchen und Munitionsfunden nach Sturmflut
Schwerin – In Folge des Sturmhochwassers am 20./21. Oktober 2023 warnt Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus, der auch für den Küstenschutz im Land zuständig ist, vor nachträglichen Küstenabbrüchen, z.B. in Kühlungsborn, Stoltera oder Ahrenshoop.
„Von Sparziergängen an den Steilufern, sei es an den Kliffkanten oder unterhalb der Steilküsten rate ich dringend ab. Gefahr durch Verschütten droht auch in Bereichen von entstandenen Dünenabbrüchen, die zum Teil bis zu 7 Meter hoch sein können“, sagte er.
Auch hat das Umweltministerium heute die Meldung erreicht, dass die Sturmflut am Ostseestrand im Bereich des Naturschutzgebietes Riedensee bei Kühlungsborn und Bastorf Munitionsreste freigelegt hat. StrandbesucherInnen sind dazu angehalten, diesen Bereich zu meiden.
Der NABU Mittleres Mecklenburg, der seit 2018 die Schutzgebietsbetreuung im NSG/FFH-Gebiet Riedensee mit RangerInnen durchführt, wird sowohl die Munitionssuche und -bergung durch den Munitionsbergungsdienst M-V als auch die Bergung größerer Mengen durch die Sturmflut abgebrochener oder freigespülter Dünenzaunpfähle und des zugehörigen Drahtes) begleiten.
Die Strand-RangerInnen werden derzeit dankenswerterweise gefördert und unterstützt durch die Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn (TFK), die NUE-Stiftung, die Gemeinde Bastorf und das LUNG M-V.
Die Sturmflut ist für den überwiegenden Teil des Landes als mittlere Sturmflut einzustufen, weil Wasserstände bis zu 1,50m über dem mittleren Wasserspiegel eingetreten sind. Im westlichen Küstenabschnitt (Wismarbucht, Lübecker Bucht) wurden Wasserstände bis ca. 1,60 m über NHN erreicht (unterer Bereich einer schweren Sturmflut).
Der Minister betonte, dass die Küstenschutzanlagen des Landes alle Stand gehalten haben und auch für kommende Ereignisse gut gerüstet sind. „Überflutungsgefährdungen in den durch diese Anlagen geschützten Gebieten bestehen nicht. Die umfangreichen Investitionen des Landes in den Küstenschutz von jährlich fast 20 Millionen Euro zahlen sich damit aus“, so Backhaus.
Seit dem Wochenende liegen der Abteilung Küste des StALU Mittleres Mecklenburg die Vermessungsergebnisse vor und werden dort ausgewertet. Eine erste überschlägige Prüfung ergab, dass mit Blick auf die Sicherheit bei Eintritt weiterer Sturmhochwasser an keiner Landesküstenschutzdüne Sofortmaßnahmen notwendig werden. Erwartet wird allerdings, dass in einigen Abschnitten eher als geplant Sandaufspülungen erforderlich sein werden, z. B. im Küstenabschnitt vor Ahrenshoop.
Im Vergabeverfahren befindet sich derzeit die Sandaufspülung Neuhaus-Dierhagen. Auch in diesem Bereich sind in Folge der Sturmflut erhebliche Sandverluste eingetreten, so dass an Hand der Vermessungsergebnisse aktuell der Mehrbedarf gegenüber der ausgeschriebenen Sandmenge ermittelt wird. Die Zuschlagserteilung im laufenden Vergabeverfahren wurde um eine Woche verlängert, um die Mehrmengen gleich mit zu beauftragen.
Aufgrund der langen Verweilzeit hoher Wasserstände in den Bodden und Haffen hat es zudem hohe Belastungen auf Deiche gegeben, die nicht Teil der Landesküstenschutzanlagen sind.
Einige Deiche, die dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen dienen, wurden überströmt und haben infolge der Überströmung zum Teil auch Schaden genommen (Wieck, Michaelsdorf, Neuendorf-Heide).
Nach Einschätzung des Umweltministeriums hat aber zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Wohngebäude oder eine relevante Anzahl von Nebengebäuden bestanden.