Vereinfachungen bei den baufachlichen Prüfungen von Hochbaumaßnahmen führen zur Beschleunigung der Verfahren
Schwerin – Die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung ist für die baufachliche Prüfung von Hochbaumaßnahmen zuständig, die entweder durch das Land Mecklenburg-Vorpommern oder den Bund gefördert werden. Aufgrund von steigender Fördermittelvolumina ist das Prüfaufkommen in den letzten Jahren stetig gestiegen. Dies hatte auch längere Bearbeitungszeiten zur Folge.
Um die Arbeit bei den Prüfungen effizienter und somit schneller zu gestalten, hat das Finanzministerium Maßnahmen zur Beschleunigung der Prüfverfahren entwickelt, die bereits mit der 17. Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden konnten. Diese beinhalten
- die Einführung von Richtwerten für ausgewählte Vorhabenbereiche (Schulen, Kitas und Sporthallen):
Sofern die Richtwerte nicht überschritten werden, ist eine Beteiligung der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung nicht mehr vorgesehen. Dadurch wird eine erhebliche Beschleunigung der Verfahren und Entlastung der Mitarbeitenden erreicht.
- die Erhöhung der Beteiligungsgrenze:
In Anlehnung an die Bundesregelungen wurde die Beteiligungsgrenze von 2 Mio. EUR auf 4 Mio. EUR erhöht.
Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Bei den baufachlichen Prüfungen für Hochbaumaßnahmen haben wir gezeigt, dass wir Arbeitsprozesse vereinfachen wollen und auch können. Das ist der richtige Weg, um trotz des zunehmenden Fachkräftemangels auch morgen noch die Handlungsfähigkeit des Staates gewährleisten zu können. So funktioniert Bürokratieabbau in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern schon heute!“