Oldenburg: Zweites Staatsexamen haben 44 Absolventinnen und Absolventen mit der Note ‚sehr gut‘ bestanden
Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben am Vormittag 99 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern offiziell beendet. Bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin hat Staatssekretär Tom Scheidung den neu ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern die Zeugnisse über die Zweite Staatsprüfung überreicht.
„Das Zweite Staatsexamen haben 44 Absolventinnen und Absolventen mit der Note ‚sehr gut‘ bestanden. Der Notendurchschnitt liegt bei 1,8. Das ist ein tolles Ergebnis, zu dem ich herzlich gratuliere“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich der Feierstunde. „Für den neuen Lebensabschnitt wünsche ich von Herzen alles Gute und freue mich über jede neue Lehrkraft an unseren Schulen.“
Die Absolventinnen und Absolventen verteilen sich auf folgende Lehrämter:
- Lehramt für Sonderpädagogik: 7
- Lehramt an Grundschulen: 22
- Lehramt an Regionalen Schulen: 9
- Lehramt an Gymnasien: 61
76 der Absolventinnen und Absolventen werden zum 1. April 2024 unbefristet in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingestellt. Davon unterrichten 65 Absolventinnen und Absolventen zukünftig an ihren Ausbildungsschulen.
„Unsere Übernahmegarantie ist ein gute Möglichkeit, um Lehrkräfte für unser Bundesland zu gewinnen. Referendarinnen und Referendaren können besser planen und nahtlos in den Beruf einsteigen. Auch die Schulen profitieren von der Übernahmegarantie , weil sie die Lehrkräfte beschäftigen können, die sie selbst ausgebildet haben“, so die Ministerin.
Mecklenburg-Vorpommern stellt zu vier Terminen jährlich Referendarinnen und Referendare ein. Der aktuelle Bewerbungszeitraum, für den Einstellungstermin zum 1. August 2024, endet am 8. April 2024. Zeugnisse können bis zum 22. Juli 2024 nachgereicht werden. Danach ist der nächste Einstieg zum 1. Oktober 2024 möglich. Die Bewerbungsfrist hierfür läuft vom 27. Mai bis 17. Juni 2024.