Oldenburg: Zusätzliche Lehrkräfte durch Änderungen im Lehrerbildungsgesetz
Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt alles daran, mehr Lehrkräfte auszubilden und einzustellen. Der Landtag hat heute in Erster Lesung über die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes beraten.
Die geplanten Änderungen umfassen die Zweite und Dritte Phase der Lehrerbildung, also den Vorbereitungsdienst und die Fort- und Weiterbildung. Das Referendariat für Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen soll so attraktiv gestaltet werden, dass diese den Vorbereitungsdient im Land absolvieren und anschließend ihre Unterrichtstätigkeit an den Schulen aufnehmen.
Außerdem will das Land multiprofessionelle Fachkräfte ausbilden, die zusätzlich zur Ausbildung für ein Unterrichtsfach eine sonder- und sozialpädagogische Qualifikation erwerben.
„An unseren Schulen fehlen Lehrerinnen und Lehrer“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In vielen Fachrichtungen gibt es unbesetzte Stellen und dadurch eine hohe Mehrarbeit der Kolleginnen und Kollegen. Für diesen Einsatz danke ich sehr, doch auch dadurch kann der Unterrichtsausfall nicht gänzlich verhindert werden.
Wir haben die Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg neu organisiert. Auch wurden die Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für Lehrkräfte gestrafft, damit sie schneller an den Schulen sind und auch den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst für Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen haben wir eingeführt.
Das alles genügt aber noch nicht, um den Lehrermangel zu beheben. Mit den Änderungen des Lehrerbildungsgesetzes gehen wir weitere wichtige Schritte“, so Oldenburg.
Im Wesentlichen sieht die Novelle des Lehrerbildungsgesetzes folgende Änderungen vor:
- Das Land will die Attraktivität des Referendariates steigern.
- An den Schulen soll es eine neue multiprofessionelle Ausbildung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg geben, indem die Ausbildung zur Lehrkraft im Seiteneinstieg mit der Ausbildung zur unterstützenden pädagogischen Fachkraft miteinander kombiniert werden.
- Personen, die über das Erste Staatsexamen für ein Lehramt verfügen, können auch die Qualifizierung für Lehrkräfte im Seiteneinstieg absolvieren.
- Grundständig ausgebildete Lehrkräfte können künftig eine Lehrbefähigung für ein weiteres Fach oder eine Lehrbefähigung für ein Lehramt an einer weiteren Schulart erwerben.
- Die Möglichkeit, auch gänzlich ohne Berufsabschluss eine Ausbildung als Lehrkraft im Seiteneinstieg zu beginnen, wird ersatzlos gestrichen.
Allein in den kommenden sieben Jahren müssen weit über 5.000 Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern neu eingestellt werden. Von diesen rund 5.000 Lehrkräften, die für die Absicherung des Unterrichts notwendig sind, bildet das Land nur ca. die Hälfte selbst aus. Das bedeutet, dass Mecklenburg-Vorpommern bis 2030 ungefähr 2.600 Lehrkräfte einstellen muss, die kein grundständiges Lehramtsstudium im Land absolviert haben.