Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern hat ihre Schutz- und Unterstützungskonzepte für die Begleitung von Wahlhelferinnen und -helfern sowie ehrenamtlichen Kandidatinnen und Kandidaten während der Kommunal- und Europawahl noch einmal verstärkt. Sie hat den Landesparteien in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen einer Videokonferenz am 23. Mai die bereits bisherigen Vorgehensweisen dargelegt, zudem aber für die Landesverbände, die einen Rat oder eine Beratung für eine ihrer örtlichen ehrenamtlichen Gliederungen benötigen oder die Informationen zu Wahlkampfgeschehnissen weiterreichen möchten, zentrale telefonische Anlaufstelle der Landespolizei angeboten.
„Wahlkämpfende und in unserem Gemeinwesen ehren- oder hauptamtlich Aktive, die einen Ansprechpartner suchen, um Hinweise bei Straftaten oder Sachverhalten im Zusammenhang mit den kommenden Wahlen in MV abzugeben, können sich damit über ihren Landesverband oder ihre Landesgeschäftsstelle vermittelt gern an die dort hinterlegte zentrale Rufnummer wenden“, so Innenminister Christian Pegel.
Die zentrale Anlaufstelle ist ein Zusatz-Angebot der Landespolizei zu den Wahlen und richtet sich vor allem an die kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger, die in unklaren Sachverhalten eine Ansprechperson benötigen.
Aufgrund des Risikos von Straftaten insbesondere zum Nachteil von Kandidatinnen und Kandidaten wurde seitens der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern und des Innenministeriums bereits eine Handreichung entwickelt. Zielsetzung ist es, den Kandidatinnen und Kandidaten der Wahlen ein Kommunikationsangebot auf Ebene der Polizeiinspektionsleitungen sowie außerhalb der Dienstzeiten auf Ebene der Polizeiführer/innen vom Dienst der Polizeipräsidien anzubieten.
Für allgemeine Anfragen der Prävention wurden zusätzlich die Rufnummern der örtlich zuständigen polizeilichen Präventionsberatung abgebildet, die auch weiter Gültigkeit haben. „Auch bleibt es natürlich so, dass eine Person, die sich unmittelbar bedroht fühlt, sich auf alle Fälle an den polizeilichen Notruf 110 muss“, ergänzt Minister Pegel weiter. Für vorgelagerte Zweifelsfälle ist die neu geschaffene zentrale telefonische Anlaufstelle vorgesehen.
„Die Versammlungsbehörden und die Ordnungsämter in Mecklenburg-Vorpommern sind gehalten, alle öffentlichen Termine mit einem Wahlbezug den örtlichen Polizeibehörden mitzuteilen, damit diese vorbereitet sind und ein wachsames Auge auf die Veranstaltungen werfen können und den Wahlkämpfenden Sicherheit vermitteln“, so Pegel. Ergänzende Hinweise hierzu nimmt nun auch die zentrale Anlaufstelle entgegen.
Bisher wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 319 Straftaten im Zusammenhang mit der Europa- und der Kommunalwahl festgestellt. 78 dieser Fälle sind aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -links-, 62 Straftaten aus dem Bereich der PMK -rechts- sowie 175 Straftaten aus dem Bereich der PMK -sonstige Zuordnung.