Landesregierung und Schulträger verständigen sich auf die Umsetzung des Bund-Länder-Programms
Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern profitieren 70 Schulen vom Startchancen-Programm. Bildungsministerin Simone Oldenburg, der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag haben heute die ausgewählten Schulen bekanntgegeben. Demnach wird das Bund-Länder-Programm an 42 Grundschulen, 19 Regionalen Schulen und 11 beruflichen Schulen umgesetzt. Die Zahl der Schulstandorte ist niedriger, weil es sich auch um Mehrfachstandorte handelt. Die Schulen erhalten zusätzliche Finanzhilfen, mit denen sie ihre Ausstattung verbessern, Projekte und Programme umsetzen können. Das Startchancen-Programm beginnt mit dem Schuljahr 2024/2025 und hat eine Laufzeit von 10 Jahren.
„Mit dem Startchancen-Programm fördern wir Schülerinnen und Schüler, die schwierige Startbedingungen haben. Noch immer hängt in Deutschland der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen stark vom sozioökonomischen Hintergrund ab. Das kann und darf nicht so bleiben. Mit dem Startchancen-Programm setzen wir hier an und verbessern die Chancengerechtigkeit. Wir stärken die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Fächern Deutsch und Mathematik und im sozial-emotionalen Bereich. Ziel ist es, dass sie so früh wie möglich Erfolg haben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.
„Der Städte- und Gemeindetag begrüßt die Möglichkeiten, die durch das Startchancen-Programm entstehen. Wir freuen uns sehr darüber, dass in Mecklenburg-Vorpommern nun 70 Schulen davon profitieren können“, erklärte Arp Fittschen vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern.
„Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Bundesinitiative zur Stärkung von Schulen mit besonders vulnerablen Schülergruppen. Die Landkreise werden als Schulträger insbesondere für die Umsetzung des Investitionsprogrammes als verlässliche Umsetzungspartner zur Verfügung stehen. Im Sinne einer wirklich nachhaltigen Schulentwicklung, wäre die dauerhafte Verankerung von Fördermitteln in den kommunalen Haushalten der Schulträger jedoch der bessere Weg. Über den Bund-Länder-Finanzausgleich könnte der Bund hier ebenfalls zusätzliches Geld für die Schulen zur Verfügung stellen und dabei eine dauerhafte Wirkung erzielen“, betonte Landrat Heiko Kärger, Vorsitzender des Landkreistages Mecklenburg-Vorpommern.
Mit dem Startchancen-Programm werden 4.000 allgemein bildende und berufliche Schulen in Deutschland unterstützt, an denen ein hoher Anteil sozioökonomisch benachteiligter Schülerinnen und Schüler lernt. Die Auswahl der Schulen erfolgte im Einvernehmen mit dem Bund auf Grundlage wissenschaftsgeleiteter Kriterien. Der Bund hatte dabei die Dimensionen „Armut“ und „Migrationshintergrund“ vorgegeben, da sie stark mit den Faktoren „Bildungsteilhabe“ und „Bildungserfolg“ zusammenhängen.
Zu weiteren Schulauswahlkriterien in Mecklenburg-Vorpommern zählen besondere bzw. inklusive Lerngruppen, der Anteil an Schülerinnen und Schüler mit pädagogischem und sonderpädagogischem Förderbedarf sowie der Anteil an Wiederholerinnen und Wiederholern. Für berufliche Schulen hat das Land keine schülerbezogenen oder regionalbezogenen Indikatoren genutzt. Im Sinne des Programms, vorrangig Bildungsgänge der Berufs- und Ausbildungsvorbereitung zu berücksichtigen, sind berufliche Schulen ausgewählt worden, die Schülerinnen und Schüler im Berufsvorbereitungsjahr beschulen.
Das Startchancen-Programm fußt auf drei Programmsäulen:
- Säule I: Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung
Mit dem Investitionsprogramm können Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsvorhaben gefördert werden. Dies umfasst auch Investitionen in eine hochwertige Ausstattung und moderne Infrastruktur.
- Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
Mit dem Chancenbudget wird das Potenzial von Schülerinnen und Schülern gefördert, die individuelle Förderung, Kompetenzentwicklung und die Berufliche Orientierung werden gestärkt. Auf institutioneller Ebene kann es zur Unterrichtsentwicklung, für Fortbildungszwecke, zur Gestaltung von Übergängen genutzt werden und dient der Öffnung der Schule in den Sozialraum.
- Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams
Schulen erhalten zusätzliche personelle Ressourcen, um die individuelle Förderung, Beratung und Unterstützung der Lernenden zu verbessern. Außerdem können die Mittel für eine lernförderliche Elternarbeit und zur Entwicklung einer positiven Schulkultur eingesetzt werden.
Für das Startchancen-Programm stellt der Bund bis zu einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung. Die Länder engagieren sich in gleichem Umfang. Dabei können schon bestehende Programme angerechnet werden. Mecklenburg-Vorpommern erhält über das Startchancen-Programm jährlich 17 Millionen Euro Bundesmittel. Der Landesanteil wird je nach Zuständigkeit für die einzelnen Vorhaben, Programme und Projekte durch das Land oder die Schulträger erbracht.