Gemeinsamer Familienurlaub

Drese: Familien mit geringem Haushalts-Budget können Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub beantragen

Schwerin – Als kinder- und familienfreundliches Bundesland unterstützt die Landesregierung Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen dabei, einen gemeinsamen Familienurlaub erleben zu können. Sozialministerin Stefanie Drese wirbt dafür, die zur Verfügung stehenden Landesmittel auszuschöpfen.

„Das Land fördert auch in diesem Jahr Maßnahmen der Familienerholung, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden“, betonte Drese am Dienstag in Schwerin. Insgesamt stünden Landesmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, die derzeit noch nicht vollständig gebunden sind, so die Ministerin.

Im vergangenen Jahr profitierten von dieser Förderung 320 Kinder und 188 Erwachsene. „Wir möchten mit den Landeszuschüssen erreichen, dass auch Eltern mit wenig Geld ein paar schöne Urlaubstage mit ihren Kindern fernab vom Alltagsstress miteinander verbringen können“, betonte die Ministerin. Familienerholungsmaßnahmen sollen zudem dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt zu stärken, mögliche Belastungen und Krisen abzufedern und bei Bedarf über weiterführende Hilfen informieren. „Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen im Land“, so Drese.

„Die Familienerholung wird zum Beispiel von unseren Familienferienstätten im Land angeboten, die oft in fantastischer Lage, zum Beispiel fußläufig zum Ostseestrand liegen“, betonte Drese. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/. Aber auch freie Träger aus dem Sozialbereich wie die AWO, das DRK, Caritas oder die Diakonie ermöglichen einen Aufenthalt.

Drese: „Eine Nachfrage lohnt sich auf jeden Fall. Sogar für die Sommerferien sind noch vereinzelt Plätze frei, aber auch in den Herbstferien sind Rügen, Usedom oder Graal-Müritz sehr reizvoll.“ Auch das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS) helfe Interessierten gern und halte alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV bereit.

Die Zuwendung für Familienerholungsmaßnahmen beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person für einen Aufenthalt mit einer bis sieben Übernachtungen. Über sieben Nächte hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro.

„So kann zum Beispiel eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern für eine Familienerholungsmaßnahme von sieben Tagen eine Förderung in Höhe von 840 Euro erhalten“, rechnete Drese vor. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sei für eine einwöchige Familienerholungsmaßnahme ein Zuschuss von 420 Euro möglich.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens eines der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.

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