Land Schleswig-Holstein neuer Vertragspartner
Schwerin – Unter Mitwirkung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommerns ist das Verfahren zur Neufassung des Staatsvertrages über die Flutung der Havelpolder mit Eingang der letzten Ratifizierungsurkunde erfolgreich abgeschlossen worden. Die Federführung hatte das Umweltministerium des Landes Brandenburg.
„Damit ist der erneuerte Staatsvertrag nun formell am 13. August 2024 in Kraft getreten und das Land Schleswig-Holstein neben den bisherigen Vertragspartnern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern und dem Bund, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), weiterer Vertragspartner“, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus und ergänzt: „Durch das Hochwasser 2013 waren Städte, Dörfer und große Agrarflächen entlang der Elbe von Überflutung bedroht.
Die in Brandenburg und Sachsen-Anhalt liegenden Havelpolder wurden auf Grundlage des Staatsvertrages von 2008 nach 2002 zum zweiten Mal geflutet. Damit konnten Deichbrüche und größere Schäden für die Elbanlieger, u. a. auch in den Städten Dömitz und Boizenburg verhindert werden.
Die Stadt Lauenburg in Schleswig-Holstein war dennoch von Überflutung betroffen, Bewohner mussten teilweise evakuiert werden. Das Land Schleswig-Holstein war 2013 noch kein Vertragspartner und damit auch nicht in den Informationsfluss zur Polderflutung eingebunden. Dies war für das Land Schleswig-Holstein Anlass, dem Staatsvertrag beitreten zu wollen“, so Backhaus.
Nach Zustimmung aller bisherigen Vertragspartner wurde die Erweiterung des Staatsvertrages in Angriff genommen und mit der Neufassung des Vertrages erfolgreich abgeschlossen. Nachdem alle fünf Landesregierungen, Länderparlamente und der Präsident der GDWS dem Vertrag zugestimmt hatten, konnte durch die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten der fünf beteiligten Länder die Ratifikationsurkunden ausgestellt werden.
Das bedeutet, dass mit Schleswig-Holstein ein weiteres Land, dessen Gebiet von der Entlastung durch die Flutung profitiert, an den finanziellen Folgen der Polderflutung in Brandenburg und Sachsen-Anhalt beteiligt wird.
Zu den Havelpoldern zählen insgesamt sechs Polder, die eine Fläche von insgesamt 10.700 Hektar umfassen. Eine Flutung erfolgte sowohl beim großen Hochwasser der Elbe in 2002 als auch beim Hochwasser 2013 und sorgte jeweils für eine ganz wesentliche Entlastung der Deiche entlang der Elbe.