„Die Beiordnung der psychosozialen Prozessbegleitung von Amts wegen muss umgesetzt werden“, fordert Ministerin Jacqueline Bernhardt.
Schwerin – „Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten sollen nicht erst bei Gericht eine psychosoziale Prozessbegleitung beantragen. Ihre Begleitung auch ohne Antrag muss von Amts wegen angeordnet werden können. Darauf hatten wir uns im Bundesrat zumindest für Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene verständigt. Denn viele Eltern betroffener Kinder wissen gar nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben. Manche scheuen sich auch davor, einen solchen Antrag zu stellen. Doch ist im Bundesministerium der Justiz noch nichts passiert. Das hilft den Opfern gar nicht“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.
„Mit der psychosozialen Prozessbegleitung wird Zeuginnen und Zeugen geholfen, die Befragung vor Gericht zum Tatgeschehen überstehen zu können. Daher ist der Schritt für eine Antragstellung zur Beiordnung von Amts wegen richtig. Mecklenburg-Vorpommern war vor einem Jahr einer entsprechenden Bundesratsinitiative beigetreten. Doch ist seitdem nichts passiert. Das schadet dem Opferschutz“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.
„Die Antragstellung zur Beiordnung der psychosozialen Prozessbegleitung für betroffene Kinder und Jugendliche sowie schutzbedürftige Erwachsene von Amts wegen ist ein Minimalziel zur Stärkung des Opferschutzes. Eigentlich muss dieser Rechtsanspruch allen Betroffenen zugesprochen werden. Auch bei erwachsenen Verletzten stellt das Antragserfordernis häufig eine Hürde für den Zugang zu einer psychosozialen Prozessbegleitung dar. Einige Verletzte sind zudem nicht ausreichend über die Möglichkeiten der Antragstellung informiert. Das ergab eine Evaluierung zur psychosozialen Prozessbegleitung in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2020. Ich werde mich darum weiter dafür einsetzen, dass die Beiordnung von Amts wegen auf alle ausgeweitet wird“, so Justizministerin Bernhardt.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die psychosoziale Prozessbegleitung seit 2010. Das Projekt war der Grund, dass das Angebot deutschlandweit eingeführt wird. Seit Januar 2017 besteht bundesweit ein gesetzlicher Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten geworden sind. In Mecklenburg-Vorpommern sind zurzeit 15 hierfür anerkannte psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter tätig. Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten werden von ihnen auf den Ablauf eines Gerichtsverfahrens und auf ein erneutes Aufeinandertreffen mit dem oder der Tatverdächtigen vorbereitet. Inhalte des Verfahrens werden nicht besprochen.