Verbraucherschutzministerin Bernhardt: „Zinsen fair gestalten.“ / Zum 100. Weltspartag erinnert Ministerin Jacqueline Bernhardt den Bund an einen Beschluss der letzten VSKM zur Darlehensvergabe.
Schwerin – „Der 100. Jahrestag des Weltspartages sollten wir zum Anlass nehmen, Verbraucherinnen und Verbraucher vor finanziellen Belastungen zu schützen. Besonders gilt das in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und anhaltender Inflation. Daher ist die Bundesregierung nach wie vor dazu aufgerufen, den Schutz vor überhöhten Kreditkosten und Missbrauch zu verbessern.
Ein Vorschlag der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister im Juni 2024 war die Forderung zur Einführung transparenter Obergrenzen für die Zinssätze von Verbraucherdarlehen. Die Zinsgrenzen könnten variabel und produktspezifisch festgesetzt werden. Die Marge der Bank sollte sich dabei an ihren tatsächlichen Kosten orientieren. Zum Beispiel könnten die Zinsen für Dispokredite im Bereich von fünf bis maximal acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz beschränkt werden.
Darüber hinaus sollten bei der Berechnung des Effektivzinssatzes von Verbraucherdarlehen die Kosten für sogenannte Restschuldversicherungen berücksichtigt werden. Die Prüfbitte an die Bundesregierung wird auf der nächsten Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister erneut besprochen“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des 100. Weltsparertages.
„Vor 100 Jahren ist der Weltspartag ins Leben gerufen worden. Damals wie heute ist erspartes Geld wertvoll. Als Verbraucherschutzministerin setze ich alles daran, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Missbrauch und Betrug zu schützen.
Daher ist es mir auch wichtig immer wieder zu betonen, dass die Pflicht der kontoführenden Bank zu Beratungsangeboten über alternative und günstigere Finanzprodukte als die Inanspruchnahme von teuren Dispositionskrediten ausgebaut wird.
So sollte diese Pflicht zur Erstberatung früher einsetzten als derzeit vorgesehen, nämlich bereits dann, wenn eine Kontoüberziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von drei Monaten und durchschnittlich in Höhe eines Betrags in Anspruch genommen wurde, der 60 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages des Dispositionsrahmens übersteigt“, erklärt Ministerin Bernhardt.