Ministerium favorisiert Standort in Pampow
Schwerin – Das Land plant eine zusätzliche, vierte Luftrettungsstation, die in Westmecklenburg errichtet werden soll. Das Gesundheitsministerium favorisiert dabei nach Auskunft von Ministerin Stefanie Drese den zentral gelegenen Standort Pampow.
Die bisherigen Standorte für die Luftrettung in Güstrow (Rettungstransporthubschrauber Christoph 34), Greifswald (Christoph 47) und Neustrelitz (Christoph 48) bleiben ebenso erhalten wie der Intensivtransporthubschrauber am Klinikum Südstadt Rostock, so die Ministerin.
Drese betonte, dass das Gesundheitsministerium sich in den vergangenen rund zwei Jahren intensiv mit der Überplanung der Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern befasst hat. „Als Ergebnis eines breit angelegten Beteiligungsprozesses u.a. mit der AG Luftrettung, dem Landesbeirat für das Rettungswesen und der kommunalen Ebene erachten wir einen vierten Rettungshubschrauber als wichtige Ergänzung zur Verbesserung der Luftrettung im westlichen Landesteil“, so Drese.
Durch die zunehmende Spezialisierung der Krankenhäuser und die verbesserten Behandlungsmöglichkeiten etwa bei einem Herzinfarkt oder Schlaganfall kommt es laut Drese im Rettungsdienst auf jede Minute an, wenn die Patientinnen und Patienten in das geeignete Krankenhaus transportiert werden. „Der Ausbau der Luftrettungskapazitäten in Mecklenburg-Vorpommern ist deshalb eine sinnvolle Anpassung an die Herausforderungen im Gesundheitswesen“, sagte Drese.
Die Ministerin verdeutlichte, dass bei der Standortauswahl in Westmecklenburg zwei Flächen in Pampow und Herren Steinfeld unter den Aspekten der luftfahrtrechtlichen Genehmigung, der An- und Abflugsektoren, des Versorgungbereichs, der Unterstützung zur Hilfsfristerreichung Notarzt sowie der Ausfallwahrscheinlichkeit, Lärmemissionen und Wasserrettung miteinander verglichen wurden.
„Nach intensiver Abwägung der Vor- und Nachteile der beiden Standorte halten wir den Standort Pampow für besser geeignet. Entscheidende Faktoren waren neben der positiven Einschätzung durch die Landesluftfahrtbehörde und der vollumfänglichen Zustimmung eines Luftrettungsbetreibers auch Aspekte wie der Versorgungsbereich des Hubschraubers, die Abdeckung aller Regionen in Westmecklenburg mit Blick auf die Einhaltung der Hilfsfristen der Notärzte sowie auch die luftfahrtrechtliche Genehmigung“, so die Ministerin. Von der Bereitstellung eines zusätzlichen RTH verbessere sich die rettungsdienstliche Versorgung für alle Menschen in Westmecklenburg.
Drese: „Für die endgültige Entscheidung zum Bau einer Luftrettungsstation sind natürlich noch einige Voraussetzungen zu schaffen, etwa beim Grundstückserwerb oder durch eine finale gutachterliche Bewertung.“ Auch sei die Anpassung der Rettungsdienstplanverordnung notwendig. Der Betrieb des Rettungstransporthubschraubers sowie die Personalstellung werde ausgeschrieben.