Justizministerin Bernhardt erinnert an dringliche Vorhaben des Bundes / „Bis zur Vertrauensfrage braucht es aus Sicht von M-V Klarheit über wichtige Gesetzentwürfe“, mahnt Ministerin Jacqueline Bernhardt.
Schwerin – „Nach der Ankündigung der Vertrauensfrage im Bundestag sind aus der Sicht des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz noch einige Baustellen zu schließen. Drei für Mecklenburg-Vorpommern äußerst wichtige Vorhaben sind die Mietrechtsreform, das Gewaltschutzgesetz sowie die Betreuungsvergütung. Diese lang angekündigten Entwürfe müssen endlich im Bundestag behandelt werden“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.
„Der Schutz der Mieterinnen und Mieter ist ein wirklich wichtiger Grund für ein Gesetzesvorhaben. Die Ampelkoalition hatte sich zum Ziel gesetzt, die Mieterschutzregelungen zu evaluieren und zu verlängern. Denn bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Ein Grund ist, dass die Wohnungsbauziele nicht erreicht werden. Die Mietpreisbremse sollte bis zum Jahre 2029 verlängert werden. Ein verpflichtender qualifizierter Mietspiegel sollte dafür sorgen, dass Mietverträge rechtssicher ausgestaltet werden“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.
„Das Recht auf Schutz vor Gewalt muss für jede Frau und ihre Kinder abgesichert werden. Es braucht einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung des Beratungs- und Hilfenetzes sowie von Frauenschutzhäusern. Die Bundesregierung hat sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention dazu verpflichtet, sich an der Regelfinanzierung zu beteiligen. Ohne die Zusagen des Bundes können die Länder einen bedarfsgerechten Ausbau des Hilfenetzes nicht stemmen. Nur eine gemeinsame Herangehensweise von Bund, Ländern und Kommunen hilft den Betroffenen“, erklärt Gleichstellungsministerin Bernhardt.
„Auch der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuerinnen und Betreuern sollte nicht länger auf sich warten lassen. Dieser Entwurf ist gerade in unserer älter werdenden Gesellschaft bedeutend und richtig. Aus Justizsicht ist die Bedarfsdeckung im Bereich der beruflichen und ehrenamtlichen Betreuung ein zentrales Anliegen.
Die im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz festzulegenden Vergütungspauschalen für berufliche Betreuerinnen und Betreuerbedürfen aus fachlicher Sicht einer Anpassung. Angepasst wurde die Vergütung zuletzt vor fünf Jahren. Seitdem wurde nur eine Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Betreuungsvereine erwirkt.
Das war aber nur als vorübergehende Zwischenlösung eingeführt, die zum 31. Dezember 2025 ausläuft. Die Bundesregierung darf den Betreuerinnen und Betreuer, egal ob ehrenamtlich oder beruflich, keine über den normalen Verlauf hinausgehenden Verzögerungen zumuten“, fordert Justizministerin Jacqueline Bernhardt.