Drese: Verschiebung der Krankenhausreform auf unbestimmte Zeit wäre in der derzeitigen Gesamtsituation unverantwortlich
Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat im Landtag betont, dass Sie dem Kabinett empfehlen wird, beim Krankenhausverbesserungsversorgungsgesetz (KHVVG), den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Der Bundesrat wird sich am 22. November mit dem KHVVG beschäftigen.
„Das Gesetz ist sicher nicht vollkommen und bei so mancher Regelung haben wir aus Ländersicht bessere Vorschläge gehabt“ sagte Drese am Donnerstag in der Landtagsdebatte zur Krankernhausreform.
Dennoch würden die Vorteile der Krankenhausreform überwiegen. „Diese haben gerade wir in MV mühsam erkämpft“, so Drese. „Wir haben es geschafft, dass das Instrument der Krankenhäuser mit Sicherstellungsauftrag unbefristet erhalten bleibt und deren Finanzierung verbessert wird. Außerdem bestehen umfangreiche Ausnahmeregeln für unsere Sicherstellungshäuser“, verwies Drese auf die hohe Bedeutung. MV profitiere wie kein anderes Land von den ausverhandelten Regelungen zu Sicherstellungshäusern im ländlichen Raum, da 27 von 37 Krankenhäuser in diese Kategorie fielen.
Darüber hinaus würden mit dem KHVVG die Krankenhäuser auch kurzfristig finanziell stabilisiert, da ab 2024 alle Tarifsteigerungen berücksichtigt und refinanziert werden sollen. Weitere dauerhafte finanzielle Verbesserungen für die Krankenhäuser gebe es durch Zuschläge für verschiedene Versorgungsbereiche, z.B. für die Pädiatrie, Geburtshilfe oder Schlaganfallversorgung. Durch den geplanten Transformationsfonds werde zudem die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft ermöglicht.
„Auch die Umstellung der Systematik auf Leistungsgruppen und Mindestanforderungen gekoppelt mit Ausnahme- und Kooperationsmöglichkeiten sehe ich grundsätzlich positiv, denn sie ermöglicht uns eine bessere Steuerung der Krankenhausversorgung“, so Drese.
Die Ministerin warnte, dass mit einer Übermittlung des KHVVG in den Vermittlungsausschuss die Krankenhausreform zerplatzen wird wie eine Seifenblase. Alle kurz- und langfristigen finanziellen Verbesserungen für die Krankenhäuser würden sich dann in Luft auflösen.
Drese: „Selbst, wenn man auf eine aus meiner Sicht äußerst unwahrscheinliche rechtzeitige Einigung im Vermittlungsausschuss setzt, werden die dann folgenden Anpassungen sehr wahrscheinlich genau zu Lasten dieser Errungenschaften gehen. Mecklenburg-Vorpommern kann dabei mit Blick auf die ausgehandelten Ausnahmereglungen für Sicherstellungshäuser nur verlieren.“
„Alle die heute Nein zum KHVVG sagen, können nicht seriös beantworten, was die Alternative ist. Auch wenn nicht alle Regelungen in das KHVVG optimal sind, hätte ein Scheitern der Krankenhausreform gravierende Folgen für die stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie die wirtschaftliche Situation der Kliniken in unserem Land“, bilanzierte Drese.