Schwerin – Zwei Monate nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen fehlen noch etwa 15 % der in Mecklenburg-Vorpommern einzureichenden Erklärungen. Bislang wurden mehr als 600.000 Erklärungen abgegeben, davon etwa 15 % in Papierform.
Die Finanzämter des Landes werden im Mai damit beginnen, Erinnerungsschreiben an jene Steuerpflichtige zu versenden, die trotz Fristablauf noch keine Erklärung eingereicht haben.
„Ich fordere alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, dazu auf, nicht erst auf die Erinnerungsschreiben zu warten, sondern die Erklärungen umgehend beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Mit den Erinnerungsschreiben wird die bereits abgelaufene Frist nicht verlängert“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.
Die Erinnerungsschreiben werden neben dem Aktenzeichen zum Grundstück und Informationen zur Abgabeverpflichtung auch Hinweise bezüglich möglicher Folgen bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung, wie die Festsetzung eines Verspätungszuschlages oder die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, enthalten.
„Sollten Sie Fragen bei der Bearbeitung der Grundsteuererklärung haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem zuständigen Finanzamt auf. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Servicestellen stehen sowohl telefonisch als auch vor Ort zu den jeweiligen Sprechzeiten zur Verfügung. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, individuelle Termine zu vereinbaren“, so Dr. Geue.
Alle Kontaktmöglichkeiten sowie weitere Informationen zur Grundsteuer sind im Steuerportal M-V unter www.steuerportal-mv.de zu finden. Hier sind auch Erläuterungen zum Grundsteuerwertbescheid einsehbar.