Erste Approbationsurkunde an deutsche Ärztin mit polnischem Abschluss übergeben
Karlsburg – Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Mittwoch im Klinikum Karlsburg (Landkreis Vorpommern-Greifswald) eine Approbationsurkunde an Fabienne Wähler übergeben. Die Ärztin hatte ihr Medizinstudium in Polen absolviert und ist derzeit am Klinikum Karlsburg tätig.
„In Polen werden deutsche Studenten qualifiziert ausgebildet. Es gab lediglich im vergangenen Jahr eine Unsicherheit zur Berufsqualifikationsanerkennung. Da haben wir übergangsweise Abhilfe geschaffen. Wir haben den Absolventen polnischer Universitäten kurzfristiger und ohne Umwege einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und anschließend die Chance zum Approbationserwerb ermöglicht. In den kommenden Monaten sind 17 weitere Kandidaten bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern zur Kenntnisprüfung angemeldet. Über diesen Weg wollen wir die ärztliche Versorgung bei uns im Land weiter verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.
Hintergrund war im vergangenen Jahr eine rechtliche Unsicherheit zur Auslegung einer EU-Richtlinie über die Berufsqualifikationsanerkennung. So konnten seit der Änderung der Richtlinie im Jahr 2019 deutsche Absolventen polnischer Medizinstudiengänge nicht mehr automatisch die Approbation erhalten. Deutschen Studenten in Polen war es seit Mitte 2019 kaum möglich, die Dokumente über die ärztliche Abschlussprüfung und die praktische Phase in Polen beizubringen „Das Studium lief in der Regel in englischer Sprache. Die Studierenden selbst verfügten oftmals nicht über ausreichend polnische Sprachkenntnisse, um die erforderliche Prüfung und den praktischen Einsatz in der Landessprache zu absolvieren“, sagte Glawe.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hatte aufgrund dessen einen Erlass zur Erteilung von Berufserlaubnissen an Absolventen einer polnischen Arztausbildung herausgegeben. Die Berufserlaubnis berechtigt zur Ausübung des ärztlichen Berufs in abhängiger Beschäftigung für zunächst ein Jahr (gegebenenfalls 13 Monate) in einer ärztlich geleiteten Einrichtung. Hierzu zählten beispielsweise ein Krankenhaus, ein Medizinisches Versorgungszentrum oder eine Arztpraxis.
Dabei konnten, soweit die notwendige Zulassung als Weiterbildungsstätte und eine Weiterbildungsbefugnis vorliegen, bis zu sechs Monate auf eine Weiterbildung angerechnet werden. Zudem konnte das Anerkennungsjahr mit einer Kenntnisprüfung abgeschlossen werden als Voraussetzung für die Approbationserteilung für in Mecklenburg-Vorpommern tätige Absolventen. Zwischenzeitlich ist es möglich, die ärztliche Abschlussprüfung in Polen auch in anderer Sprache abzulegen und eine Anerkennung der in Deutschland absolvierten praktischen Phase durch die polnischen Behörden zu erwirken.
„Nach absolviertem Praktikum und einer erfolgreich bestandener Kenntnisprüfung können die Mediziner, die in Polen ihr Studium absolviert haben, ihre Approbation erhalten. Jetzt gilt es, die Ärzte von einem Bleiben in Mecklenburg-Vorpommern zu überzeugen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe abschließend.