Meyer: MEDIGREIF Digital Health GmbH forscht und entwickelt zu Möglichkeiten, Jugendliche auf ihrem Weg zu einem gesünderen Leben zu unterstützen
Greifswald – Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat am heuteeinen Fördermittelbescheid an die MEDIGREIF Digital Health GmbH in Greifswald für ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben übergeben.
„Der Grundstein für ein möglichst gesundes, langes Leben wird bereits in der Kindheit und Jugend gelegt. Deshalb ist es richtig, dass die MEDIGREIF Digital Health GmbH sich dieses wichtigen Themas annimmt und über eine digitale Gesundheitsanwendung Jugendliche auf ihrem Weg zu einem gesünderen Leben unterstützt. Über die anwendungsgerechte Forschung und Entwicklung einer digitalen Unterstützung kann am Ende vielen Jugendlichen geholfen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer digitalen Gesundheits-Anwendung (DiGA) unter Einbeziehung künstlicher Intelligenz, um Jugendliche mit dem Krankheitsbild Adipositas durch verschiedene Ansätze der Motivation aktiv in der Therapie zu halten. Die Zielgruppe umfasst adipöse jugendliche Patientinnen und Patienten im Alter von 12 bis 17 Jahren.
Die Anwendung DiGA soll als digitales Medizinprodukt zertifiziert werden und sowohl im Rahmen eines stationären oder ambulanten Reha-Aufenthaltes als auch bei der nachfolgenden Behandlung unter anderem durch den Hausarzt zum Einsatz kommen, diesen beim Patienten-Monitoring unterstützen und durch differenzierte Therapieansätze den Behandlungserfolg für Jugendliche verbessern.
In diesem Umfeld kommen zudem Verfahren der künstlichen Intelligenz unter anderem beim Patientenmonitoring und zur Erstellung einer Prognose von Verhaltensmustern und -tendenzen zum Einsatz. Mit dem Vorhaben sollen sechs neue Arbeitsplätze im Unternehmen entstehen und mit der Verwertung der Projektergebnisse zehn neue Arbeitsplätze innerhalb von fünf Jahren nach Projektende geschaffen werden.
Die MEDIGREIF Digital Health GmbH (MDH) wurde 2023 mit Sitz in Greifswald gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb digitaler Gesundheitsanwendungen und damit verbundener Dienstleistungen für medizinische Zwecke.
Die Gesamtinvestition beträgt über 1,2 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 727.000 Euro.
Mecklenburg-Vorpommern stehen in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) etwa 924 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sollen 65 Prozent in das Politikfeld 1 – ein intelligenteres Europa – fließen und davon in den Bereich der wirtschaftsnahen Forschung 266 Millionen Euro. Die Mittel werden wie folgt eingesetzt: einzelbetriebliche FuE Förderung ca. 134 Millionen Euro; Verbundforschungsförderung ca. 102 Millionen Euro; wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen und Technologietransfer 30 Millionen Euro.
Im Zeitraum 2015 – 2023 wurden im Rahmen der geltenden FuEuI-Richtlinie Zuschüsse von insgesamt 207,3 Millionen Euro für 662 Vorhaben bewilligt. Die Zuschüsse teilen sich unter anderem auf die einzelnen Programmteile der FuEuI-Richtlinie wie folgt auf: 138,3 Millionen Euro für 127 Verbundvorhaben mit 296 Teilprojekten, 39,1 Millionen Euro für 84 einzelbetriebliche FuE-Vorhaben und 14,1 Millionen Euro für 89 Prozessinnovationen.
Von den bewilligten Zuschüssen entfallen auf den Landkreis Rostock 9,6 Prozent, auf den Landkreis Ludwigslust-Parchim 4,4 Prozent, den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 7,7 Prozent, den Landkreis Nordwestmecklenburg 10,6 Prozent, die Hansestadt Rostock 41,7 Prozent, auf Schwerin 4,8 Prozent, auf den Landkreis Vorpommern-Greifswald 17,9 Prozent und auf den Landkreis Vorpommern-Rügen 3,3 Prozent.
Von den bewilligten Zuschüssen gingen anteilig 28,5 Prozent an kleine Unternehmen, 13,3 Prozent an mittlere Unternehmen, 22,5 Prozent an große Unternehmen, 11,5 Prozent an die Universitäten und Hochschulen, 6,8 Prozent an die Universitätsmedizinen und 17,3 Prozent an die außeruniversitären Forschungseinrichtungen.