Änderung des Schulgesetzes

Oldenburg: Wir erhalten alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg hat den Entwurf für eine Änderung des Schulgesetzes in den Landtag eingebracht.

Zu den zentralen Neuerungen zählen:

  • Sicherung des Schulnetzes
  • Neuregelungen der Schullaufbahnempfehlung
  • Regelungen zur Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft
  • Regelungen zu den Organisationsformen des Lernens
  • Verankerung der Digitalen Landesschulen im Schulgesetz
  • organisatorische Aufhebung der Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen bis zum Jahr 2030 statt zum Jahr 2027
  • Stärkung der Mitwirkungsrechte

Geplant ist, dass die Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Wir schließen keine Schulen. Das haben wir den Eltern, Kindern und den Schulträgern versprochen und auch dieses Versprechen lösen wir ein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg zur Sicherung des Schulnetzes in der Landtagsdebatte. „Somit geben wir den Eltern und den Schulträgern eine bisher nicht dagewesene Planungssicherheit.

Um auch die rückläufigen Schülerzahlen zu beachten, haben wir ebenfalls in diesem Gesetz die Anzahl der Kinder in den Eingangsklassen für Bestandsschulen verringert. So braucht die Jahrgangsstufe 1 jetzt lediglich 15 Schülerinnen und Schüler statt bisher 20. In der Jahrgangsstufe 5 müssen 30 und nicht mehr 36 Kinder angemeldet werden. Diese Änderung zahlt sich für mehr als 50 Schulen aus. Damit sind die zahlreichen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen endlich Geschichte“, so die Ministerin.

Ziel des neuen Schulgesetzes ist auch eine Stärkung der Mitwirkungsrechte. „Wir haben bisher die Kinder die ersten sechs Jahre von Entscheidungen in Bezug auf ihren Schulalltag zu wenig einbezogen. Sie durften erst ab der Jahrgangsstufe 7 Mitglied in der Schulkonferenz, dem wichtigsten beschließenden Gremium, werden.  So konnten sie zu wenig über Wandertage, Klassenfahrten oder auch die Schulordnung mitentscheiden.

Das musste dringend geändert werden. Jetzt sollen Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 ordentliches Mitglied werden und bereits ab der Jahrgangsstufe 3 können sie beratendes Mitglied sein. Das ist für mich eine wichtige Entscheidung gewesen, denn Demokratie kann man jemandem nicht ‚beibringen‘, Demokratie muss gelebt werden. Unsere Kinder können Verantwortung übernehmen. Trauen wir es ihnen also auch zu“, sagte Oldenburg.

Die Ministerin sprach auch die Digitalen Landesschulen an, die im Gesetz verankert werden: „Seit 30 Monaten senden wir täglich den Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache für alle Schülerinnen und Schüler aller Schularten digital. Zu Beginn dieses Schuljahres haben wir Alphabetisierungsmodule in die Kurse integriert.

Seit drei Wochen sind wir jetzt auch mit Vertretungsunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch für die Jahrgangsstufen 9, 10, 11 und 12 am Start. Das ist bundesweit einmalig. Pro Woche stehen somit für ca. 500 Schülerinnen und Schüler je Lehrkraft Unterrichtsangebote bereit. Im Schuljahr werden mit diesen neuen Maßnahmen bis zu 14.000 Schülerinnen und Schüler erreicht.

Diese besonderen Schulen mit ihren besonderen Organisationweisen brauchen natürlich auch eine besondere rechtliche Absicherung, die wir mit der Änderung des Schulgesetzes schaffen. Genau wie wir mit dieser Novelle die Grundlage für die Möglichkeit von Distanzunterricht bei pandemiebedingten Einschränkungen und von digital gestützten Unterricht in der Schule legen.“

Außerdem sieht die Schulgesetzänderung mehr Planungssicherheit für die Schulen in freier Trägerschaft vor. „Künftig wird zur Berechnung der Finanzhilfe das vorvergangene Haushaltsjahr herangezogen, statt wie bisher das vergangene Jahr. Dieser Zeitraum war zu knapp, um zeitnah die Neuberechnungen durchzuführen. Darüber hinaus schützen wir die Schulträger vor Rückzahlungen. Bei der Ermittlung der Kostensätze werden künftig die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrkräfte durch pauschalierte Beihilfe- und Versorgungszuschläge angemessen berücksichtigt. Damit diese Änderungen bereits vor der nächsten Neuberechnung wirken, erhalten die Träger im Vorgriff einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen“, erläuterte die Ministerin.

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