Schwesig: Die Sportgymnasien im Land leisten hervorragende Arbeit
Schwerin – Die Landesregierung hat heute den Entwurf für eine Änderung des Sportfördergesetzes beschlossen. Die Änderung sieht vor, dass künftig auch bei Sportgymnasien in privater Trägerschaft ein Schul- und Internatslastenausgleich gezahlt wird. Damit werden die Schülerinnen und Schüler am Sportgymnasium in Rostock mit denen in Schwerin und Neubrandenburg gleichgestellt.
„Es gibt drei Sportgymnasien im Land: in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg. Sie alle leisten hervorragende Arbeit. Diese Schulen bieten jungen Talenten eine fundierte schulische Ausbildung, während sie gleichzeitig auf eine Karriere im Hochleistungssport vorbereitet werden“, würdigte Schwesig die Arbeit der Sportgymnasien.
„Wenn wir junge Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportler fördern wollen, muss der Besuch eines Sportgymnasiums für die Eltern der Schülerinnen und Schüler auch leistbar sein. Deshalb hat die Landesregierung in den Jahren 2024 und 2025 zusammen 400.000 Euro eingesetzt, um die Elternbeiträge zu deckeln. Davon profitieren Schülerinnen und Schüler in allen drei Sportgymnasien“, betonte die Ministerpräsidentin. Die neue Regelung sorge für die Gleichstellung des Rostocker Sportgymansiums beim Schul- und Internatslastenausgleich. Der Neuregelung seien Gespräche mit den Landkreisen vorausgegangen.
Für den LSB MV e.V. ist die Ergänzung des Sportfördergesetzes ein klares Bekenntnis des Landes zum Leistungssportstandort Rostock. „Die Förderung sportlicher Talente, die im Internat des CJD Rostock betreut werden, wird so für die Eltern sozial gerecht und vergleichbar im Lande gesichert und trägt dazu bei, die Sportlerinnen und Sportler in ihrer Entwicklung gut zu betreuen und zu fördern“, sagte der Präsident des Landessportbundes Andreas Bluhm bei der Vorstellung der geplanten Regelung im Anschluss an die Kabinettssitzung.