Schwerin – Die Auszahlung der Förderung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, der Förderung der Sommerweidehaltung sowie der Förderung des ökologischen Landbaus aus der s.g. 2. Säule wird fristgerecht bis Ende Juni 2020 für das abgelaufene Verpflichtungsjahr 2019 abgeschlossen werden. Das teilt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus mit.
„Dies trägt zur weiteren Liquiditätssicherung der Betriebe, insbesondere aufgrund der Folgen der schwierigen Witterungssituation in den vergangenen Jahren sowie der aktuellen Situation bedingt durch das Corona-Virus bei,“ so der Minister.
Bis zum 15.05.2020 werden Fördermittel für mehr als die Hälfte der gestellten Anträge ausgereicht. Insgesamt werden bis Ende Juni 2020 Fördermittel für ca.3600 Anträge mit einem finanziellen Gesamtvolumen von 57 Mio. € an über 2400 Landwirte ausgezahlt.
Der Landwirtschaftsminister weist auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die digitalen Antrags-unterlagen im Rahmen der Agrarförderung für das Antragsjahr 2020 rechtzeitig eigereicht werden müssen.
Letzter Einreichungstermin ist der 15. Mai 2020.
Danach können Anträge nur noch bis 09. Juni 2020 unter Beachtung entsprechender Kürzungen der Beihilfen eingereicht werden.
Eine Verlängerung der Antragsfrist wurde seitens der EU-Kommission zwar den Mitgliedstaaten eröffnet, die Bundesländer haben sich aber gemeinsam trotz der im Zusammenhang mit dem Corona-Virus stehenden Einschränkungen und Schutzmaßnahmen gegen eine Verlängerung der Antragsfrist ausgesprochen, um die Auszahlung der Fördergelder der ersten Säule am Ende des Jahres nicht zu gefährden.