Backhaus zum Agrarpaket: Ziele sind wichtig, die Umsetzung ist fragwürdig
Schwerin – Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern diskutierte am 13.11.2019 über mögliche Nachbesserungen am Agrarpaket des Bundes. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus nannte die Ziele des Pakets „wichtig und gut“. Mehr für den Insektenschutz, die Artenvielfalt und das Tierwohl insgesamt erreichen zu wollen, sollte im Interesse aller Beteiligten sein, so der Minister.
Gleichwohl zeigte er Verständnis für die Kritik der Branche: „Das Agrarpaket ist nicht die Ursache für die bundesweiten Proteste, sondern der entscheidende Anlass. Die Landwirtschaft hat mehrere witterungsbedingt schwierige Wirtschaftsjahre hinter sich, sie muss durch die Verschärfung der Düngeverordnung ihre Wirtschaftsweisen anpassen und steht nicht nur durch die Diskussion um mehr Tierwohl gesellschaftlich in der Kritik.“
Deshalb warnte er vor immer neuen Auflagen und pauschalen Verboten: „Die Landwirte tun schon jetzt vieles freiwillig – aber auch weil wir die richtigen finanziellen Anreize setzen. So kann sich der Landwirt engagieren ohne um seine Existenz fürchten zu müssen. Diesen Weg müssen wir weitergehen.“ Durch Ausdehnung auf 2020 und die Erhöhung der Umschichtung von 4,5 auf sechs Prozent von der ersten in die zweite Säule stehen Mecklenburg-Vorpommern in 2021 nunmehr 20 Millionen Euro statt der bisherigen 15 Millionen Euro für bestehende Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verfügung.
Mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz will die Bundesregierung den Ursachen des Insektenschwunds entgegenwirken und die Lebensbedingungen für Insekten verbessern. Dazu gehöre u.a. auch die Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln ökologisch besonders schutzbedürftigen Bereichen, wie am Gewässerrand und in bestimmten Schutzgebietstypen. Das unmittelbare Verbot der Anwendung in diesen Schutzgebietstypen betreffe nicht alle Mittel, sondern nur solche mit besonderer Relevanz für Insekten, d.h. Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide. Von den Einschränkungen wären rund zehn Prozent der hiesigen Ackerfläche betroffen – das seinen deutlich weniger als die vom Bauernverband errechneten 45 Prozent, unterstrich Backhaus. Es bleibe zudem abzuwarten, über welche Rechtsvorgaben der Bund seine Ziele umsetzen will.
Vom Agrarpaket zu trennen, seien die strengeren Düngeregelungen. „Das wird gerne in einen Topf geworfen“, so Backhaus. In Deutschland gelte das Düngerecht. Die Düngeverordnung präzisiere die Anforderungen an die gute fachliche Praxis. Hier gebe es kaum Spielraum – erst Recht nicht vor dem Hintergrund, dass der Europäische Gerichtshof Deutschland im Juli 2017 wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie verurteilt hat. Die im Anschluss von Bund und Ländern erarbeitete Novellierung der Düngeverordnung war aus Sicht der Europäischen Kommission nicht ausreichend, um dem Urteil vollständig nachzukommen. Nun muss die Düngeverordnung erneut geändert und zügig EU-rechtskonform gemacht werden, um Strafzahlungen von bis zu 857.000 Euro pro Tag zu verhindern. Dies sei auch im besonderen Interesse der Landwirtschaft, meinte Backhaus.
Abschließend rief er Politik, Landwirtschaft und Umweltschützer zu Dialog- und Kompromissbereitschaft auf: „Wenn wir gemeinsam etwas erreichen wollen, müssen wir in einem konstruktiven Austausch bleiben. Denn klar ist: Ohne Veränderungen wird es nicht gehen. Das weiß jeder, der ehrlich zu sich selbst ist.“ Im Gegenzug versprach er sich weiterhin für die angemessene Honorierung von Umweltleistungen in Landwirtschaft einzusetzen.