Schwerin – Im Kabinett wurde heute die neue Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung – EntschVO M-V) vorgestellt. Die Höchstsätze für die funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen aller ehrenamtlich Tätigen in den kommunalen Körperschaften werden um rund 20 Prozent angehoben.
Zusätzlich angehoben werden die Höchstsätze für ehrenamtliche Bürgermeister- und Amtsvorsteher aufgrund eines gestiegenen Zeitaufwands für die Ausübung des Ehrenamtes, der weiterhin bestehenden Sozialversicherungspflicht und in Ansehung des persönlichen Haftungsrisikos.
Innenminister Lorenz Caffier: „Viel Arbeit in den Kommunen wird von ehrenamtlichen Kräften geleistet. Mit den neuen Regelungen wird kommunalpolitisches Engagement mehr als bisher anerkannt und angemessener berücksichtigt. Wir wollen auch verstärkt Anreize schaffen, damit sich auch weiterhin qualifizierte Bürgerinnen und Bürger für eine ehrenamtliche Tätigkeit in unseren Gemeinden und Ämtern bewerben.“
Die Erhöhung umfasst auch die Entschädigungen der Gemeindevertreter und Kreistagsmitglieder. Statt einer Erhöhung des Sitzungsgeldes wird hier ein monatlicher Sockelbetrag neu eingeführt, der nach Einwohnergrenzen differenziert.
Inwieweit der mit der Entschädigungsverordnung gesetzte Rahmen im Einzelfall tatsächlich ausgeschöpft wird, müssen die kommunalen Gremien in ihren Hauptsatzungen auch weiterhin selbst regeln.
Die neue Entschädigungsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V in Kraft.